Rechtsprechung
OVG Thüringen, 29.05.2008 - 5 PO 739/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürPersVG § 19 Abs 4; ThürPersVG § 24 Abs 1
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder; Personalratswahl; Ungültigkeit; Wahlvorschlag; Kennwort; Listenbezeichnung; Irreführung; Irreführung durch Zusatzbezeichnung; irreführender Zusatz; "Freie Liste"; Gewerkschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlrechtswidrige Irreführung hinsichtlich des Wahlvorschlags für eine Personalratswahl durch Erweckung des Eindrucks der Teilnahme auch nicht gewerkschaftlich organisierter Bewerber bei tatsächlicher Teilnahme ausschließlich gewerkschaftlich organisierter Wahlbewerber; ...
- Judicialis
ThürPersVG § 19 Abs. 4; ; ThürPersVG § 24 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThürPersVG § 19 Abs. 4; ThürPersVG § 24 Abs. 1
Personalvertretungsrecht der Länder - Personalvertretungsrecht der Länder: Personalratswahl; Ungültigkeit; Wahlvorschlag; Kennwort; Listenbezeichnung; Irreführung; Irreführung durch Zusatzbezeichnung; irreführender Zusatz; "Freie Liste"; Gewerkschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 01.08.2007 - 3 P 50022/06
- OVG Thüringen, 29.05.2008 - 5 PO 739/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04
Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort
Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 5 PO 739/07
Zur Begründung hat es im Wesentlichen - unter weitgehender Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 2005 (Az.: 22 TL 2583/04)- ausgeführt, dass die Bezeichnung "Freie Liste Pro Regelschule" irreführend sei und daher ein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 ThürPersVG vorliege.Soweit der Beteiligte zu 1 meint, die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 2005 - 22 TL 2583/04 - (Juris) sei auf den hier zu entscheidenden Fall nicht anwendbar, weil dort zwei von ein und derselben Gewerkschaft eingereichte Vorschläge inmitten gestanden hätten, es hier jedoch nur um einen gewerkschaftlichen Vorschlag und einen weiteren, von einer Vielzahl von Wahlberechtigten (die nicht allesamt gewerkschaftlich organisiert seien) eingereichten Vorschlag gehe, verfängt dies nicht.
Vielmehr hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof diesen Umstand - nämlich dass eine Gewerkschaft zwei Wahlvorschläge zur Wahl gestellt hatte - selbständig tragend als einen weiteren Grund für die Ungültigkeit der Wahl angesehen, nämlich unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Verbot des Mehrfachwahlvorschlags der Gewerkschaften (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 2005, a. a. O., Juris, Rdn. 29 ff.; s. dazu auch die jeweiligen §§ 9 Abs. 3 Satz 2 der Wahlordnungen zum BPersVG und zum ThürPersVG).
Auch soweit der Beteiligte zu 1 weiterhin darauf abhebt, dass es in jenem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall um zwei "für jedermann erkennbar" von derselben Gewerkschaft rührende Vorschläge gegangen sei, die jeweils mit dem Zusatz "(GdP)" gekennzeichnet gewesen seien, folgt daraus nichts zu seinen Gunsten, sondern eher das Gegenteil: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Irreführung nicht wegen, sondern trotz dieser Angabe bejaht (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 2005, a. a. O., Juris, Rdn. 22 ff., insbes. Rdn. 26 f.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Pflicht zur Bezeichnung von Gewerkschaftsvorschlägen mit deren Namen
In diesem Fall würde der fälschliche Eindruck erweckt, es befänden sich auf der Liste auch Wahlbewerber, die der Gewerkschaft nicht angehören (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 24.02.2005 - 22 TL 2583/04 -, Rn. 27, zitiert nach Juris; Thür. OVG, Beschluss vom 29.05.2008 - 5 PO 739/07 -, Rn. 27, zitiert nach Juris).