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   BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 20/96   

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BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 20/96 (https://dejure.org/1997,7978)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 5 RJ 20/96 (https://dejure.org/1997,7978)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 20/96 (https://dejure.org/1997,7978)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91

    2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 20/96
    In der weiteren Begründung verweist das LSG auf die Kommentierung von Hoernigk/ Jahn/ Wickenhagen/ Aulmann, Komm zum FRG, Juli 1988, § 15 S 162/2, wonach die Betriebe in der UdSSR nach einschlägigen Vorschriften grundsätzlich verpflichtet gewesen seien, Sozialversicherungsbeiträge für Insassen von Arbeitslagern an den Sozialfonds abzuführen; auch nach dem Urteil des BSG vom 17. März 1993 (8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1) sei für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen in der UdSSR nicht entscheidend, ob sie zwangsweise ortsgebunden gewesen seien.

    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl. Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).

    Demgemäß ist nicht entscheidend, ob Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, zwangsweise ortsgebunden sind (BSG Urteil vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1).

    Daß die Betriebe der UdSSR "grundsätzlich" verpflichtet waren, für Insassen von Arbeitslagern Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, besagt für den zu entscheidenden Einzelfall ebensowenig wie das bloß abstrakte Abstellen auf das Urteil des 8. Senats des BSG vom 17. März 1993 (8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1).

    Das LSG hat die beigezogenen Unterlagen - Auskunft des Instituts für Ostrecht München vom 6. September 1995; Komm zum FRG von Hoernigk /Jahn /Wickenhagen /Aulmann; Urteil des 8. Senats des BSG vom 17. März 1993 aaO; von der Beklagten vorgelegte Befehle und Vorschriften aus der UdSSR - entweder nicht hinreichend ausgewertet oder überhaupt nicht auf den zu entscheidenden Fall angewandt.

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 20/96
    Vielmehr ist das Beschäftigungsverhältnis selbst daraufhin zu untersuchen, ob es "frei" im oben bezeichneten Sinn eines aus eigenem Antrieb begründeten Vertragsschlusses war (vgl. zu allem: Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 20/96
    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl. Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Selbst existenzielle Not (z.B. die Angst vor dem Verhungern oder vor Deportation in ein Vernichtungslager) als Beweggrund steht der Annahme einer freiwilligen Arbeitsaufnahme danach nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.1999 - B 13 RJ 75/98 R-; BSG, Urteil vom 18.06.1997 - 5 RJ 20/96 -).

    Für einen eigenen Willensentschluss und gegen Zwangsarbeit spricht nach Auffassung des 5. Senats des BSG insbesondere der Umstand, wenn es in einem bestimmten zeitlichen und örtlichen Bezugsrahmen vergleichbare Personen gegeben hat, die nicht gearbeitet haben (BSG, Urteil vom 18.06.1997- 5 RJ 20/96 - zur Arbeits- (russisch: "Trud-") Armee in der UdSSR unter Stalin).

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 25/04 R

    Rentenrechtliche Zeiten - Ersatzzeit - russische Kommandanturaufsicht -

    Die "Trud-Armee" war eine sowjetische "Arbeitsarmee" oder "Arbeitseinheit" (vgl BSG Urteile vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11 und vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 20/96 - veröffentlicht bei Juris), also weder "feindlich" noch "militärisch oder militärähnlich".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04

    Rentenversicherung

    Vielmehr ist das Beschäftigungsverhältnis als solches und für sich zu untersuchen, ob es "frei" war (BSG, Urteil vom 06.04.1960, - 2 RU 40/58 - Urteil vom 17.03.1993, - 8 RknU 1/91 - Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - Urteil vom 14.07.1999, - B 13 RJ 61/98 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 4 RJ 123/04

    Rentenversicherung

    Vielmehr ist das Beschäftigungsverhältnis als solches und für sich zu untersuchen, ob es "frei" war ( BSG, Urteil vom 06.04.1960, - 2 RU 40/58 -, Urteil vom 17.03.1993, - 8 RKnU 1/91 - Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - Urteil vom 14.07.1999, - B 13 RJ 61/98 -).

    Die Beschäftigten müssen aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sein, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen muss dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden sein (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - L 8 R 149/06

    Rentenversicherung

    Auch existenzielle Not (zB die Angst vor dem Verhungern oder vor Deportation in ein Vernichtungslager) als Beweggrund steht der Annahme einer freiwilligen Arbeitsaufnahme nicht entgegen (vergleiche BSG, Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 75/98 R; BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 20/96).

    Für einen eigenen Willensentschluss und gegen Zwangsarbeit spricht insbesondere der Umstand, wenn es in einem bestimmten zeitlichen und örtlichen Bezugsrahmen vergleichbare Personen gegeben hat, die nicht gearbeitet haben (BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 20/96 - zur Trudarmee (Arbeitsarmee) in der UdSSR unter Stalin).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 R 3/05

    Gewährung einer Altersrente (ARG) unter Berücksichtigung von

    Vielmehr ist das Beschäftigungsverhältnis als solches und für sich zu untersuchen, ob es "frei" war (BSG, Urteil vom 06.04.1960, 2 RU 40/58, BSGE 12, 71; Urteil vom 17.03.1993, 8 RKnU 1/91, SozR 3-5050 § 5 Nr. 1; Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 20/96; Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 61/98, SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05

    Rentenversicherung

    Dabei ist das Vorliegen eines freien Beschäftigungsverhältnisses danach zu beurteilen, ob die Beschäftigten aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sind, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden ist (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - BSG, Urteil vom 23.08.2001, - B 13 RJ 59/00 R; LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06

    Rentenversicherung

    Dabei ist das Vorliegen eines freien Beschäftigungsverhältnisses danach zu beurteilen, ob die Beschäftigten aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sind, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden ist (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - Urteil vom 23.08.2001, - B 13 RJ 59/00 R - LSG NRW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 4 R 53/05

    Rentenversicherung

    Dabei ist das Vorliegen eines freien Beschäftigungsverhältnisses danach zu beurteilen, ob die Beschäftigten aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sind, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden ist (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 -, BSG, Urteil vom 23.08.2001, - B 13 RJ 59/00 R - LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • BSG, 17.06.2019 - B 5 R 91/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Zu den Voraussetzungen, unter denen in der UdSSR zurückgelegte Beitragszeiten solchen nach Bundesrecht gleichgestellt werden (§ 15 FRG ), existiert bereits eine höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 18.6.1997 - 5 RJ 20/96 - RdNr 17).
  • LSG Bayern, 15.03.2000 - L 1 RA 18/98

    Berücksichtigung von weiteren Versicherungszeiten bei der Gewährung von

  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

  • SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98

    Rentenversicherung

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