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   BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 65/89   

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https://dejure.org/1990,24946
BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 65/89 (https://dejure.org/1990,24946)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1990 - 5 RJ 65/89 (https://dejure.org/1990,24946)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 (https://dejure.org/1990,24946)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 79/87

    Nachentrichtung - Beiträge - Rentenversicherung - Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 65/89
    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 22. November 1988 (SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4) entschieden hat, wird der allgemeine Grundsatz, daß wirksam nachentrichtete Beiträge zur Rentenversicherung wie rechtzeitig entrichtete Beiträge zu behandeln sind, nicht durch Art. 2 § 6 ArVNG durchbrochen.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Ein solcher konkreter Anlaß kann sich nach der Rechtsprechung des BSG aus einem laufenden Rentenfeststellungsverfahren (vgl. BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4) oder nach dem erfolglosen Abschluß eines Rentenverfahrens bzw eines Rechtsstreits über die beanspruchte Rente ergeben (vgl. BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; Urteil vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 -).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Ein derartiger konkreter Anlaß kann sich nach der Rechtsprechung des BSG aus einem laufenden Rentenfeststellungsverfahren (BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11 und BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4), im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15) oder nach dem erfolglosen Abschluß eines Rentenverfahrens bzw eines Rechtsstreits über die beanspruchte Rente (BSGE 41, 126 = SozR 7610 § 242 Nr. 5, Urteil des Senats vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - und BSG-Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 -) ergeben.
  • BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Nachversicherungsverfahren

    Da das Sozialrechtsverhältnis so hergestellt werden soll, wie es dem Versicherten ohne die Pflichtverletzung zugestanden hätte, läßt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur insoweit berichtigen, als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - SozR 4100 § 103 Nr. 36, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 4 Nr. 4, vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - SozSich 1991, 32, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • SG Hannover, 25.05.1993 - S 7 J 629/89

    Diskriminierung; Frauen; Rentenversicherung; Pflichtbeiträge; Teilzeit

    Es sind schließlich keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Beklagte ihre Beratungs- und Auskunftspflicht im Hinblick auf die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung zur Aufrechterhaltung der Anwartschatt verletzt hätte mit der Folge, daß die Klägerin Ansprüche im Wege des sozialrechtlichen Herstellunganspruchs geltend machen könnte (vgl. BSG vom. 23.4.90 -, 5 RJ 65/89).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - L 18 R 1112/15

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Rückübertragung von

    Bei einem konkreten Anlass hat der Versicherungsträger den Versicherten grundsätzlich auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die klar zutage getreten sind und deren Wahrnehmung offenbar so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (vgl BSG, Urt v 23.4.1990, 5 RJ 65/89, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 46/03

    Vorverlegung des Rentenbeginns im Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

    Bei einem konkreten Anlass hat der Versicherungsträger den Versicherten grundsätzlich auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die klar zutage getreten sind und deren Wahrnehmung offenbar so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. April 1990, 5 RJ 65/89, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 24.10.2000 - L 6 RJ 564/96

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit;

    Ein solcher konkreter Anlass kann sich nach der Rechtsprechung des BSG aus einem laufenden Rentenfeststellungsverfahren (vgl. BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 11 RVO) oder nach dem erfolglosen Anschluss eines Rentenverfahrens bzw. eines Rechtsstreits über die beanspruchte Rente ergeben (vgl. u.a. Urteil des BSG vom 23.4.1990 - 5 RJ 65/89 -).
  • LSG Bayern, 12.04.2001 - L 6 RJ 66/97

    Anspruch auf Zahlung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ;

  • LSG Sachsen, 05.02.2001 - L 4 RA 50/00

    Anspruch auf Beendigung der Versicherungspflicht beim Ausüben einer selbständigen

  • LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 172/00

    Zur rechtzeitigen Stellung eines Antrages auf Pflichtversicherung; Nachweis einer

  • LSG Bayern, 25.07.2000 - L 5 RJ 638/99
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