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   BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 67/88   

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https://dejure.org/1990,23872
BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 67/88 (https://dejure.org/1990,23872)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1990 - 5 RJ 67/88 (https://dejure.org/1990,23872)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 (https://dejure.org/1990,23872)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 67/88
    Im übrigen betreffen die Urteile des BSG vom 15. November 1984 (BSGE 57, 227) und 9. Dezember 1986 (BSGE 61, 66), die das LSG für die von ihm erwähnte Änderung der Rechtsprechung anführt, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit vor 1984.

    Der 8. Senat des BSG hat im Urteil vom 9. Dezember 1986 (aaO 70) es unentschieden gelassen, was dann gilt, insbesondere, ob der Versicherte in einem solchen Fall auch auf Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern "verwiesen" werden kann.

    Was unter einer ähnlich gearteten Tätigkeit zu verstehen ist, hat das BSG ua im Urteil vom 9. Dezember 1986 (aaO 71 ff) näher konkretisiert.

    Für die Frage der Ähnlichkeit ist es - so das BSG im Urteil vom 9. Dezember 1986 (aaO 72) - nicht allein entscheidend, ob ein Aufgabenbereich zu einem bestimmten Beruf gehört oder nicht.

  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 67/88
    Im übrigen betreffen die Urteile des BSG vom 15. November 1984 (BSGE 57, 227) und 9. Dezember 1986 (BSGE 61, 66), die das LSG für die von ihm erwähnte Änderung der Rechtsprechung anführt, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit vor 1984.
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 67/88
    Der Große Senat des BSG hat am 16. Dezember 1981 (BSGE 53, 22) entschieden, der Versicherte sei iS des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO arbeitsunfähig, wenn er infolge von Krankheit weder seine vor der Unterbrechung ausgeübte Tätigkeit noch eine ähnlich geartete Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben könne.
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Dies galt schon für die Ausfallzeit wegen AU nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO und verhält sich nicht anders bei der Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Zwar lässt sich aus dem Bezug von Krg regelmäßig auf das Bestehen von AU schließen (vgl BSG Urteil vom 19. Dezember 1968 - 5 RKn 66/65 - BSGE 29, 77 = SozR Nr. 21 zu § 1251 RVO); wenn im Anschluss an einen Krg-Bezug aber für die weitere Dauer der AU allein deswegen kein Krg gezahlt wird, weil der Versicherte ausgesteuert worden ist, ist auch diese weitere AU als Ausfall- bzw Anrechnungszeit zu berücksichtigen (vgl Senatsurteile vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 - veröffentlicht in JURIS, vom 22. April 1992 - 5 RJ 74/91 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 12 und vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 18/99 R - SozR 3-2600 § 252 Nr. 3 S 15 - zu einer von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogenen langjährigen AU; Verbands-Komm, § 1259 RdNr 9.1 S 53, Stand Januar 1989; Niesel in Kasseler Komm, § 58 SGB VI, RdNr 12, Stand Januar 2002).
  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 46/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rechtsanwendung - Gesetzesreform - Lohnersatzleistung

    Das LSG hat richtig ausgeführt, daß Tätigkeiten außerhalb des zuletzt ausgeübten Berufes im allgemeinen als nicht ähnlich ausscheiden, wenn der Versicherte zuletzt einen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt hat (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 -, SozSich 1991, 319, 320).

    Wie der Senat indessen entschieden hat (Urteil vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 - und 22. April 1992 - 5 RJ 74/91 -) entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, wie aus der Entstehungsgeschichte der §§ 1259 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1a und 1b sowie 1385b RVO in der nach dem 1. Januar 1984 geltenden Fassung hervorgeht, daß für Versicherte, deren Arbeitsunfähigkeit vor dem 1. Januar 1984 begonnen hat, § 1259 RVO noch in einer Fassung anzuwenden ist, die das Erfordernis bestimmter Lohnersatzleistungen nicht kennt.

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 4/98 R

    Zumutbare Verweisung, Arbeitsunfähigkeit in Polen als Ausfallzeit

    Mehrmals hat das Bundessozialgericht (BSG) zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a RVO entschieden, daß diese Norm in der hier entscheidenden Passage wie folgt zu lesen sei: "Ausfallzeiten iS des § 1258 sind Zeiten, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch eine infolge Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit... unterbrochen worden ist, wenn a) vor dem 1. Januar 1984 die Arbeitsunfähigkeit begonnen... hat und, sofern in der Zeit vom 1. Oktober 1974 bis zum 31. Dezember 1983 Krankengeld bezogen worden ist, deswegen Versicherungspflicht nicht bestanden hat" (vgl BSG Urteile vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 -, SozSich 1991, 319; 22. April 1992, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 12 S 52; dem Sinn nach: Urteil vom 14. Oktober 1992, aaO, S 10).
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 74/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rente - Dauer - Aufschub

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 - im einzelnen ausgeführt: Vor dem 1. Januar 1984 lautete § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO dahingehend, Ausfallzeiten seien Zeiten, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit unterbrochen worden sei.
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02
    Dies galt schon für die Ausfallzeit wegen AU nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO und verhält sich nicht anders bei der Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Zwar lässt sich aus dem Bezug von Krg regelmäßig auf das Bestehen von AU schließen (vgl BSG Urteil vom 19. Dezember 1968 - 5 RKn 66/65 - BSGE 29, 77 = SozR Nr. 21 zu § 1251 RVO); wenn im Anschluss an einen Krg-Bezug aber für die weitere Dauer der AU allein deswegen kein Krg gezahlt wird, weil der Versicherte ausgesteuert worden ist, ist auch diese weitere AU als Ausfall- bzw Anrechnungszeit zu berücksichtigen (vgl Senatsurteile vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 67/88 - veröffentlicht in JURIS, vom 22. April 1992 - 5 RJ 74/91 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 12 und vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 18/99 R - SozR 3-2600 § 252 Nr. 3 S 15 - zu einer von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogenen langjährigen AU; Verbands-Komm, § 1259 RdNr 9.1 S 53, Stand Januar 1989; Niesel in Kasseler Komm, § 58 SGB VI, RdNr 12, Stand Januar 2002).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 44/89
    Jedenfalls für den hier anzuwendenden § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a RVO ist die fehlende Absicht des Gesetzgebers, sachliche Änderungen für die Zeit vor 1984 einzuführen aus der Begründung des Entwurfs des HBegleitG 1984 zu entnehmen (vgl BSG-Urteil vom 27.2.90 - 5 RJ 67/88 -).
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