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   BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95   

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https://dejure.org/1996,33838
BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95 (https://dejure.org/1996,33838)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 5 RJ 98/95 (https://dejure.org/1996,33838)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 98/95 (https://dejure.org/1996,33838)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - (SozR 3-2200 & 1246 Nr. 50 = SGb 1995, 603 = N28 1996, 228).

    Wie im Senatsurteil vom 14. September 1995 (5 RJ 50/94, aaO) im einzelnen ausgeführt, ist die bisherige Rechtsprechung des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes nicht ergänzuhgsbedürftig.

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    Er rügt die Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Sofern die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Voriagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrSl des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    des 13. Senats des vom 23. November 1994 in den Verfahren 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom F4-.

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/93

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    Er rügt die Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Sofern die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Voriagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrSl des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    des 13. Senats des vom 23. November 1994 in den Verfahren 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom F4-.

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 71/93
    Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    Er rügt die Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Sofern die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Voriagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrSl des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    des 13. Senats des vom 23. November 1994 in den Verfahren 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom F4-.

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    Er rügt die Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Sofern die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Voriagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrSl des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

    So habe der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 (5 RJ 98/95) eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen in einem Fall verneint, in dem der Kläger noch in der Lage gewesen sei, leichte Arbeiten zu ebener Erde, aus wechselnder Ausgangslage, ohne ständiges Sitzen und Stehen, bei warmer Witterung im Freien, ansonsten in geschlossenen, gut durchwärmten Räumen vollschichtig zu verrichten, wobei Arbeiten mit häufiger Dreh- oder Wendebewegung aus der Wirbelsäule heraus, mit Heben und Tragen von Lasten, mit häufigem Bücken, mit Einwirkungen von Nässe, Kälte oder Zugluft sowie Akkord-, Nacht- und Schichtarbeiten ausgeschlossen gewesen seien.

    Das LSG hat weder körperliche Verrichtungen oder Tätigkeiten der Art nach aufgezeigt, die für die Klägerin in Betracht kommen, noch hat es sich näher mit den Auswirkungen der bei dieser festgestellten qualitativen Leistungseinschränkungen befaßt, sondern nur pauschal behauptet, verglichen mit den im Urteil des BSG vom 12. Juni 1996 (5 RJ 98/95) vorliegenden Leistungseinschränkungen sei bei der Klägerin weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen.

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