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   BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65   

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BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65 (https://dejure.org/1969,1941)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1969 - 5 RKn 133/65 (https://dejure.org/1969,1941)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1969 - 5 RKn 133/65 (https://dejure.org/1969,1941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit - Überbrückungstatbestände - Ausfallzeit

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 120
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.12.1968 - 5 RKn 66/65

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeitszeitraum - Fähigkeit zur

    Auszug aus BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65
    fügbarkeit des Versicherten einer Entscheidung über denihier nochim 5treit befihdlichennnspruch 'wegen Anrechnung einer-späteren Zeit als Ausfallzeit zugrunde zu legen° Es kommt hinzu, daß der Akténvermerk, auf den das LSG seine Feststellung stützt, daten ausgeht, er sei während dieser Zeit invalide gewesen° War der Kläger aber, ohne daß er eine entsprechende Rente bezogen hat, damals ihvalidé, so drängt sich die Frage auf, ob damit nicht die Voreusset2ungen einer Ausfallzeit nach @ 57 Nr., 1 RKG bzw, S} 36 Abs, 1 Nr() 1 AVG zu dieser Zeit bei ihm vorgelegen haben, die der oenat in seinem Urteil vom 19, Dezember 1968 - 5 RKn 66/65 - äu3geführt hat, setzt die Annahme nrbeitsunfähig- von.
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    Damit kann eine Ausfallzeit der Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt werden, wenn der Versicherte nach seinem Gesundheitszustand noch die von ihm unmittelbar vor der Erkrankung ausgeübte oder zumindest eine andere Tätigkeit, auf die er nach den jeweiligen Vorschriften des Rentenversicherungsrechts verwiesen werden kann (BSGE 29, 77, 79 = SozR Nr. 21 zu 5 1259 RVG; BSGE 29, 120, 124 = SozR Nr. 22 zu 5 1259 RVG), bzw eine andere, ihm nach Treu und Glauben zumutbare Tätigkeit hat ausüben können (BSGE 35, 234, 236 : SozR Nr. 53 zu 5 1259 RVG).

    keit im Sinne des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVGvgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu 5 1259 RVG; BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 zu @ 1259 RVG; BSGSozR Nr. 39 zu 5 1259 RVG; BSGSozR 2200 5 1259 Nr. 8 S 22 f).

    Vielmehr ist ebenso wie im Rahmen des 9 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RV? ler Zusammenhang ua auch dann noch gewahrt, wenn zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit ein oder mehrere aufeinanderfolgende Zeitabschnitte liegen, die ihrerseits als Ausfallzeiten in Betracht kommen (BSGE 29, 120, 122 f = SozR Nr. 22 zu 5 1259 RVG; BSGE 34, 95, 94 = SozR Nr Ah zu 5 1259 RVG; BSG SozR Nr. 50 zu © 1259 RVG; vgl auch Beschluß des Großen Senats in BSGE 37, 10, 17 = SozR Nr. 62 zu 5 1259 RVG).

    Das sind allerdings keine zusätzlichen Tatbestandsmerkmale der Arbeitslosigkeit (SO Speziell für die Meldung bei einem deutschen Arbeitsamt BSGE 21, 21, 22 f = SozR Nr. 12 zu EUR 1259 RVG; BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 zu 5 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu 5 1259 EVO).

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Allgemein hat das BSG bereits zu anderen Überbrückungstatbeständen als einem Selbsthilfeversuch darauf hingewiesen, dass es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer wird, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit herzustellen (vgl BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO).

    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Diese knüpfen zB an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94), ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8), versicherungsrechtlich relevante Zeiten, insbesondere des Leistungsbezuges (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72), oder an Ausfalltatbestände an, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können (vgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO; BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO; BSGE 52, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

    Da es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer wird, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit herzustellen (vgl dazu allgemein BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO), liegt es nahe, die vom BSG für sog Selbsthilfeversuche gezogene Sechs-Monats-Grenze (vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) auch in diesem Zusammenhang zur Anwendung zu bringen.

  • BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

    Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken (ein voller Kalendermonat und mehr), kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sog Überbrückungstatbestände (Überbrückungszeiten, Brückenzeiten) gewahrt werden (eingehend dazu BSG 6. August 1986, SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S. 252 mwN), Es handelt sich dabei begriffsnotwendig um solche Tatbestände, in denen nicht schon selbst eine Anrechnungszeit erfüllt ist; sie wahren den Anschluß gerade dann, wenn ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal daran fehlt (vgl. etwa Urteile vom 16. April 1964 und 30. Januar 1969, BSGE 21, 21, 23; 29, 120, 123: Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt), um dem sozialen Schutzzweck der Anrechnungszeit in jenen Fällen Rechnung zu tragen, in denen der Versicherte durch von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (vgl. Beschluß des Großen Senats, 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 17).

    In diesem Sinne einer Reduktion der für die Überbrückung erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen hat es das BSG genügen lassen, wenn ein Versicherter vor der Meldung beim Arbeitsamt in dem Sinne arbeitslos gewesen ist, daß er unfreiwillig ohne Arbeit sowie arbeitsfähig und arbeitswillig gewesen ist (BSGE 29, 120, 123).

    Die Beklagte übersieht möglicherweise auch, daß hier jeweils die Lage des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. BSGE 29, 120, 123).

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) hat durch Urteil vom 20. Februar 1970 (ZfS 1970, 227; gekürzt auch in Breithaupt 1970, 682) die Berufung der Beklagten, soweit sie die Berechnung der EU-Rente betraf, verworfen, im übrigen zurückgewiesen: Einer extensiven Auslegung des Begriffs "Unterbrechung" (wie in BSG 29, 120; LSG Berlin in Breithaupt 1963, 70) bedürfe es hier nicht, weil eine dem Zweck des § 1259 Abs. 1 Nr. 3 RVO entsprechende extensive Auslegung des Begriffs "versicherungspflichtige Beschäftigung" näher liege.

    Seit dem Urteil des 5. Senats vom 30. Januar 1969 (BSG 29, 120, 122, 123) neigte die Rechtsprechung jedoch zu einer extensiveren Auslegung des Begriffs "unterbrochen" , wobei die Lücke zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn der Ausfallzeit mit "Überbrückungstatbeständen" geschlossen wurde (vgl. BSG 31, 11, 13; 34, 93; SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).

  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

    Der Bezug des tariflichen Übergangsgeldes im Juni 1975 lasse sich auch nicht als sogenannter Uberbrückungstatbestand werten; denn dafür verlange die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß der Versicherte unfreiwillig ohne Arbeit, arbeitswillig und arbeitsfähig sei (Hinweis auf das Urteil vom 30. Ja- 1969 - 5 RKn 133/65.

    nuar - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu.

    Mit "Überbrückungstatbeständen" wollte die Rechtsprechung aufgrund des dem 5 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 5 RVG innewohnenden sozialen Schutzzweckes Lücken schließen, die dadurch entstehen, daß der Versicherte vor der Meldung beim Arbeitsamt durch von ihm nicht zu vertretende Umstände gehindert war, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen und Beiträge zu entrichten (vgl zuerst Urteil vom 50. Januar19b9 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu EUR 1259 RVGund zusammenfassend Beschluß des GS vom 11. Dezember 1973 - GS 1/75 - BSGE 37, 10, 17 = Nr. 62 zu 5 1259 RVG).

  • LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86

    Rentenversicherung; Frist; Ausgleich; Beitragsfall; Mindestdauer;

    Das Bundessozialgericht (vgl. BSGE 29, 120, 123) hat insoweit den Erfahrungssatz aufgestellt, daß man bei einem Versicherten, der beruflich als pflichtversicherter Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt und seine Beschäftigung nachweislich unfreiwillig verloren hat, regelmäßig davon ausgehen kann, daß objektive und subjektive Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt zunächst einmal vorgelegen haben, sofern sich nicht aus besonderen Umständen etwas anderes ergibt.

    Denn insbesondere für kürzere Zeiträume (vgl. BSGE 29, 120, 121), die zwischen längeren Phasen einer beruflichen Tätigkeit als pflichtversicherter Arbeitnehmer liegen, kann einem Versicherten, der sich wie der Kläger nach Verlust seines Arbeitsplatzes sogleich um ein neues Beschäftigungsverhältnis bewirbt und bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz nachweislich innerhalb von wenig mehr als einem Monat erfolgreich ist, nicht ohne weiteres - insbesondere nicht ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte - die Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgesprochen werden.

    In der Folgezeit hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung sowohl zur Frage des Vorliegens sogenannter Überbrückungstatbestände (vgl. BSGE 29, 120; BSG SozR § 1259 RVO Nr. 50) als auch zur Frage der nach neuem Recht geltenden Fristbestimmung von einem Kalendermonat (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 7 und Nr. 36) fortgeführt.

  • SG Duisburg, 02.09.2010 - S 10 R 101/09

    Prüfung des Bestehens einer Überbrückungszeit zwischen der letzten

    Dementsprechend wurde eine Überbrückungszeit von 11 Monaten zwischen der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Meldung beim Arbeitsamt anerkannt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72 mit 9 Monaten Bezug von Anpassungsgeld) und bei einem Zeitraum von 12 Monaten bzw. 23 Monaten die Anerkennung einer Überbrückungszeit grundsätzlich in Betracht gezogen (BSGE 29, 120, 123; BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).

    Allerdings wird die Überzeugung, dass ein Versicherter auch ohne Meldung beim Arbeitsamt als Arbeitsloser angesehen werden kann, um so schwerer zu gewinnen sein, je größer die zu überbrückende Lücke zwischen dem Verlust der Arbeitsstelle und der später arbeitsamtlich anerkannten Arbeitslosigkeit ist (BSGE 29, 120, 123).

    Die Frage, für wie lange man eine Fortdauer dieses Zustandes annehmen kann, ist nach den besonderen Einzelfallumständen zu beurteilen (BSGE 29, 120, 123).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 8 R 5/06

    Rentenversicherung

    Die Rechtsprechung hat hierzu verschiedene Fallgruppen entwickelt, für die ein Überbrückungstatbestand angenommen worden ist (vgl. BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO und BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu 1259 RVO und BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94); insbesondere ist auch als Überbrückungstatbestand ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben anerkannt (vgl. BSGE SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 8) Der Versuch, über eine Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit abzuwenden, stellt ein solches Bemühen um Wiedereingliederung i.S. eines Überbrückungstatbestandes dar, denn die folgende Arbeitslosigkeit ist nur die Fortsetzung der diesem Selbsthilfeversuch vorangegangenen Arbeitslosigkeit; der Anschluss an die vor ihr ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung ist für die spätere Arbeitslosigkeit gewahrt (vgl. Bundessozialgericht (BSG) 5. Senat, Urteil vom 30.01.1969 Az.: 5 RKn 133/65 und 11. Senat Urteil vom 08.03.1972 Az.: 11 RA 190/71).

    Dagegen hat das BSG in anderen Konstellationen Überbrückungstatbestände bei einer deutlich über sechs Monate hinausgehenden Unterbrechung angenommen (vgl. BSG Urteil vom 20.04.1983 - 5 a Rkn 22/81; dort 18-monatige Unterbrechung oder BSGE 29, 120: fast zwei Jahre; SozR 2200 § 1251 Nr. 50: neun Monate).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Während bei Personen, die sich - auch ohne Leistungsbezug - (regelmäßig) arbeitslos beim Arbeitsamt melden, vom Vorliegen der subjektiven Verfügbarkeit ausgegangen werden kann (vgl BSGE 29, 120, 123; BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4), ist dies bei Personen nicht möglich, die sich weder arbeitslos melden noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemühen.
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R

    Berücksichtigung einer wegen Urlaubs bedingten mehr als sechswöchigen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 3268/12
  • BSG, 10.08.1989 - 4 RA 96/88
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1982 - L 2 Kn 144/79
  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 107/71

    Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung - Untersuchungshaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 12 R 31/05
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 22 RA 364/04

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 10/96

    Anspruch auf Vermerkung von Zeiten ohne Beschäftigung als Ersatzzeiten -

  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84

    Hinterbliebene - Ersatzzeit - Beitragsausfall - Vertreibungszeit - Vertriebener -

  • LSG Bayern, 01.07.2010 - L 6 R 830/07

    Rente wegen Erwerbsminderung - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  • LSG Bayern, 28.02.2007 - L 16 R 589/06

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung

  • LSG Hessen, 17.02.1976 - L 2 An 312/75

    Freier Mitarbeiter; Selbständiger Erwerbstätiger

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 4/87

    Versicherungszeit - Europäischer Mitgliedsstaat - Rentenversicherung -

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 23/81

    Arbeitslosigkeit; Unterbrechung der Beschäftigung; Anpassungsgeld; Bergbau;

  • BSG, 15.12.1988 - 11a RA 82/87
  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 63/85
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 22/81
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 7/72

    Ausfallzeiten - Erwerb - Freiwillige Beiträge - Höchste Beitragsklasse - Fehlende

  • BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 127/79

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Gewährung einer Rente wegen

  • BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 48/68
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 2879/14
  • SG Oldenburg, 27.09.2005 - S 5 RA 56/04
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