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   BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 24/71   

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https://dejure.org/1972,6063
BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 24/71 (https://dejure.org/1972,6063)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1972 - 5 RKn 24/71 (https://dejure.org/1972,6063)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 24/71 (https://dejure.org/1972,6063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg - Klage gegen Verwaltungsakt - Rentenversicherung - Leistungsanspruch - Abtretung - Verweigerung der Genehmigung - Gemeindebehörde - Verpflichtungsklage - Statthaftigkeit - Erteilung einer Genehmigung - Abtretungsempfänger - Tod des Rentenberechtigten - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.03.1971 - 5 RKn 64/68
    Auszug aus BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 24/71
    September 4947 in Recklinghausen? anschließend bis zum 44° September 4964 in Waldenburg (Schlesien) und seitdem in Koscian (Polen)" Der Versicherte bezog von der Ruhrknappe schaft das Knappschaftsruhegeld" das die Aachener Knappschsft Später zuständigkeitshelber übernahm" In den Feststellungsbescheiden wurde angenommen" das am 40 März 4965 beginnende Knappschaftsruhegeld habe bis zum 44" September 4964 nach 5 407 des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) in voller Höhe geruht° Seitdem wurde der nicht ruhende Teil der Rente durch Vermittlung einer deutschen Bank über die polnische Außenhandelsbank in Warschau an den Versicherten gezahlt° In dem vor dem Senat anhängigen Rechtsstreit 5 RKn 64/68 des Versicherten bzw° seiner Rechtsnachfolgerin gegen die Bundesknappschaft macht die Witwe des Versicherten neben dem Beginn und der Höhe der Zahlung uoao geltend9 die Rente sei auf Grund einer vom Versicherten dem Kläger erteilten Empfangsvollmacht auf dessen Konto in der Bundes; republik Deutschland (BRD) zu zahiem ' \.

    Dem LSG ist auch darin zuzustimmen" daß der hier anhängige Streitgegenstand nicht bereits anderweitig rechtshängig ist? denn er ist nicht mit dem Streitgegenstand in dem Rechtsstreit 5 RKn 64/68 identisch° Zwar wird in beiden Fällen die Zahlung auf ein Konto des Klägers angestrebt° Beteiligte und Anspruchsgrundlage sind aber verschiedene Während in dem vorliegenden Rechtsstreit der Kläger die Genehmigung zur Abtretung geltend macht und bewirken will" daß er zum Gläubiger der Bundesknappschaft wird" will der Versicherte bzw? seine Rechtsnachfolgerin in dem Rechtsstreit 5 RKn 64/68 die Zahlung an den Kläger auf Grund einer Empfangsvollmacht erreichen9 also ohne daß dieser Inhaber der Forderung wird".

  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Ohne eine derartige Regelung, die insbesondere dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten dient (s bereits BSG Urteil vom 25.5.1972 - 5 RKn 24/71 - SozR Nr. 5 zu § 119 RVO) , ist die Abtretung schwebend unwirksam (BSG Urteil vom 6.4.2000 - B 11 AL 47/99 R - SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 S 60) .
  • BSG, 26.04.1979 - 5 RKn 10/78
    Die Wiederaufnahmeklaqe in dem Revisionsverfahren 5 RKn 24/71 des Bundessozialgerichts wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1972 abgeschlossenen Revisionsverfahrens 5 RKn 24/71.

    den durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 24/71 - abgeschlossenen.

    c) festzustellen, daß das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. %ai 1972 - 5 RKn 24/71 - bei der Rechtsfindung in dem nachfolgenden Revisionsverfahren - 5 RKn 1/78 - nicht zu beachten ist; d) die Rückverweisung der Restitutionsklage an die Berufungsinstanz zum Zwecke der Feststellung.

    Das Urteil des erkennenden Senats vom 25. "ai 1972 in dem Verfahren 5 RKn 24/71 ist spätestens mit der Zustellung dieses Urteils am 13. Juli 1972 rechtskräftig geworden.

  • BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68

    Verwaltungsakt - Erlaß während des Berufungsverfahrens - Beigeladener

    Wegen der vom Versicherungsamt der Stadt Recklinghausen uerweigerten Genehmigung der Abtretung war zwischen dem Neffen des Versicherten und der Stadt Recklinghausen vor dem erkennenden Senat ein Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 5 RKn 24/71 anhängig" Der Senat hat am heutigen Tage die Revision des Klägers zurückgewiesen und damit bestätivtdaß die Stadt Recklinghausen die Genehmigung der Abtretung verweigern durftec -.

    Da die Stadt Recklinghausen es abgelehnt hat,-die Übertrvgung des Rentenanspruchs an den Neffen des Versicherten zu genehmigen und da dieser Verwaltungsakt durch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem .Rechtsstreit 5 RKn 24/71-bindend geworden ist, kann der Übertragung des Rentenanspruchs durch den versicherten keine rechtliche Wirkung beigemessen werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2004 - L 18 KN 79/03

    Rentenversicherung

    Sinn des Genehmigungs- bzw. Feststellungsvorbehalts ist vielmehr der Schutz des Sozialleistungsberechtigten "vor unüberlegten und nachteiligen Übertragungen" (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1972 - Az: 5 RKn 24/71, SozR Nr. 5 zu § 119 Reichsversicherungsordnung - RVO -).
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