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   BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 4/79   

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BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 4/79 (https://dejure.org/1980,18505)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1980 - 5 RKnU 4/79 (https://dejure.org/1980,18505)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 4/79 (https://dejure.org/1980,18505)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Ein Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und schädigender Einwirkung war insoweit hiernach gegeben, wenn der Versicherte während seiner Untertagetätigkeit mindestens drei Jahre regelmäßig irgendeine Tätigkeit in hockender, knieender oder liegender Körperhaltung verrichtet oder in schräger Lage in niedrigen (geringmächtigen) Flözen gearbeitet hat (BSGE 8, 245, 247; BSG Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 4/79 -, MesoB 240/79 S 563; BSG SozR 5677 Anlage 1 Nr. 42 Nr. 1 S 2 und BSG SozR 5670 Anlage 1 Nr. 2102 Nr. 2 S 2).
  • BSG, 20.06.1995 - 8 RKnU 2/94

    Versicherungsfall - Rückwirkungsklausel

    Ein Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und schädigender Einwirkung ist insoweit hiernach gegeben, wenn der Versicherte während seiner Untertagetätigkeit mindestens drei Jahre regelmäßig (a) irgendeine Tätigkeit in hokender, knieender oder liegender Körperhaltung verrichtet oder (b) in schräger Lage in niederen (geringmächtigen) Flözen gearbeitet hat (BSG, vom 21. November 1958, BSGE 8, 245, 247; ebenso BSG, vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 4/79 -, Meso B 240/79 S 563 [wenn aaO bei der 2. Aufführung dieser Beweisregel - S 563 unten - zwischen den Worten "in schräger Lage" und "in geringmächtigen Flözen" ein weiteres "oder" eingeschoben ist, so kann dies allenfalls als Versehen gewertet werden, da nichts dafür spricht, daß jenes Urteil die Beweisanforderungen mildern wollte]; diese Rechtsprechung wird vereinfachend dargestellt in den Urteilen vom 24. August 1978, SozR 5677 Anl 1 Nr. 42 Nr. 1 S 2 und vom 27. November 1986, SozR 5670 Anl 1 Nr. 2102 Nr. 2 S 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 14/06

    Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit bei einem

    Den Beweis des ersten Anscheins und damit den Nachweis des Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und schädigender Wirkung hat die Rechtsprechung bisher nur nach dreijähriger Tätigkeit untertage als erbracht angesehen (BSG, Urteil vom 21. Februar 1986 - 5 RKnU 4/79 - SozSich 1980, RsprNr. 3493; BSG, Urteil vom 27. November 1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anlage 1 Nr. 2102 Nr. 2; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, Abschnitt 8.10.5.5.2.3, S. 636 m.w.N.).
  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85

    Entkräftung des Anscheinsbeweises - Meniskusschaden - Gesundheitliche Schädigung

    Der Beweis des ersten Anscheins kann aber für eine solche kausale Verknüpfung sprechen (vgl. Urteile des Senats in BSGE 8, 245, 247; SozR 5677 Anl. 1 Nr. 42 Nr. 1; Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 4/79 -).
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