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   VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90   

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https://dejure.org/1991,6721
VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90 (https://dejure.org/1991,6721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.1991 - 5 S 1271/90 (https://dejure.org/1991,6721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 5 S 1271/90 (https://dejure.org/1991,6721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, daß das Ergebnis der Änderung ein einziger Plan in der durch die Änderung erreichten Gestalt ist (BVerwGE 61, 307 ff.; ebenso Urt. des erk. Senats v. 13.12.1990 -- 5 S 2402/89 --; s. dazu auch Beschl. des BVerwG über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde vom 21.2.1991 -- 4 B 18.91).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 B 18.91

    Zulässigkeit der abschnittsweisen Planung der Bundesfernstraßen - Einwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, daß das Ergebnis der Änderung ein einziger Plan in der durch die Änderung erreichten Gestalt ist (BVerwGE 61, 307 ff.; ebenso Urt. des erk. Senats v. 13.12.1990 -- 5 S 2402/89 --; s. dazu auch Beschl. des BVerwG über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde vom 21.2.1991 -- 4 B 18.91).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1990 - 5 S 2402/89

    Zur isolierten Anfechtung eines Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, daß das Ergebnis der Änderung ein einziger Plan in der durch die Änderung erreichten Gestalt ist (BVerwGE 61, 307 ff.; ebenso Urt. des erk. Senats v. 13.12.1990 -- 5 S 2402/89 --; s. dazu auch Beschl. des BVerwG über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde vom 21.2.1991 -- 4 B 18.91).
  • VGH Bayern, 15.03.1988 - 8 CS 88.00196
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90
    Unter bestimmten Umständen kann auch die Bestandskraft des geänderten ursprünglichen Plans überwunden werden, wenn andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht möglich ist, was freilich einen entsprechenden Klageantrag voraussetzt (vgl. außer dem genannten Senatsurteil vom 13.12.1990 auch BayVGH Beschl. v. 15.3.1988 Nr. 8 CS 88.00196, BayVBl. 1989, 598).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1980 - 5 S 1004/80

    Straßenbau-Planfeststellungsbeschluß: Klagebefugte Grundstückseigentümer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß auch derjenige Eigentümer eines Grundstücks gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß klagen kann, der wegen des planfestgestellten Vorhabens in ein nach § 87 FlurbG eingeleitetes Flurbereinigungsverfahren einbezogen worden ist (Urt. v. 16.7.1980 -- 5 S 1004/80 -- DÖV 1981, 925; Urt. v. 5.11.1985 -- 5 S 1440/85 --).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19

    Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen

    Im Hinblick darauf wird demjenigen, dessen Grundstück zwar nicht durch das planfestgestellte Vorhaben selbst in Anspruch genommen werden soll, aber in die Unternehmensflurbereinigung einbezogen worden ist und der deshalb infolge des Planfeststellungsbeschlusses in seinem Eigentumsrecht betroffen wird, die (Klage-)Befugnis zugesprochen, Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben und gegen diesen zu klagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 9 C 4.16 - BVerwGE 159, 104 Rn. 27; VGH Mannheim, Urteile vom 16. Juli 1980 - 5 S 1004/80 - DÖV 1981, 925 mit kritischer Anm. Forsthoff, vom 5. November 1985 - 5 S 1440/85 - UA S. 13 f., vom 3. Dezember 1986 - 5 S 2114/86 - VBlBW 1987, 225 und vom 26. Februar 1991 - 5 S 1271/90 - juris Rn. 18; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 87 Rn. 4 a.E.).

    In den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, die die Klagebefugnis von Flurbereinigungsbetroffenen behandeln, wird lediglich darauf verwiesen, dass die Betroffenen in das Flurbereinigungsverfahren "einbezogen" wurden, ohne dies näher zu konkretisieren (VGH Mannheim, Urteile vom 16. Juli 1980 - 5 S 1004/80 - DÖV 1981, 925, vom 3. Dezember 1986 - 5 S 2114/86 - VBlBW 1987, 225 und vom 26. Februar 1991 - 5 S 1271/90 - juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 1674/03

    Planfeststellung - Geltendmachung der Belange betroffener Dritter

    An der auf den Regelungsinhalt des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses beschränkten Überprüfungsbefugnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Erlass eines den noch nicht vollzogenen Planfeststellungsbeschluss abändernden Planfeststellungsbeschlusses nach § 76 LVwVfG zusammen mit den Festsetzungen im vorausgegangenen Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung führt (BVerwG, Beschluss vom 28.7.1993 - 7 B 49.93 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8 S. 7 f.; Beschluss vom 17.9.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.2.1991 - 5 S 1271/90 - ).
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