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   VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93   

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https://dejure.org/1993,6981
VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93 (https://dejure.org/1993,6981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 (https://dejure.org/1993,6981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 1993 - 5 S 1991/93 (https://dejure.org/1993,6981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich (IBR 1994, 342)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Die befestigte Zufahrt ist nicht die topographische Gegebenheit im Gelände, die den grundstücksgrenzenunabhängigen Bebauungszusammenhang ausnahmsweise über den vorhandenen letzten Baukörper hinaus erweitern kann (vgl. hierzu BVerwGE 55, 369); damit sind gewichtige Einschnitte oder Hindernisse (z.B. ein Flußlauf, ein Graben oder eine hohe Böschung) in der an den Baubestand anschließenden Landschaft gemeint.
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Denn diese Stellplatzfläche ist - auch wenn es sich um eine bauliche Anlage i.S. des § 29 S. 1 BauGB handelt - keine maßstabbildende Bebauung i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB, weil sie sich dem Betrachter bei einer optischen Bewertung - wie sie geboten ist - eher als unbebaut darstellt und auch kein solches Gewicht hat, daß sie ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter prägen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, DVBl. 1993, 111 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1993 - 8 S 2701/92 -, VBlBW 1993, 430).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Bauordnungsrechtlich könnten wegen des Ausbauzustandes und insbesondere der geringen Breite der ... Straße Bedenken im Hinblick auf das Erfordernis einer öffentlich-rechtlichen Zugänglichkeit des Baugrundstücks i.S. des § 4 Abs. 1 LBO bestehen; insoweit stellt das Bauordnungsrecht strengere Anforderungen an die wegemäßige Erschließung als das Bauplanungsrecht in § 35 Abs. 2 BauGB (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 04.06.1993 - 8 C 33.91 -, ZfBR 1993, 306).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Ist das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig, brauchte nicht mehr entschieden zu werden, ob für die Bauvoranfrage das Sachbescheidungsinteresse ausnahmsweise deshalb zu verneinen ist, weil dem Vorhaben ein bauordnungsrechtliches Hindernis entgegensteht, das sich "schlechthin nicht ausräumen" läßt (vgl. hierzu BVerwGE 61, 128).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1993 - 8 S 2701/92

    Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich; Stellplätze eines Autohauses;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
    Denn diese Stellplatzfläche ist - auch wenn es sich um eine bauliche Anlage i.S. des § 29 S. 1 BauGB handelt - keine maßstabbildende Bebauung i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB, weil sie sich dem Betrachter bei einer optischen Bewertung - wie sie geboten ist - eher als unbebaut darstellt und auch kein solches Gewicht hat, daß sie ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter prägen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, DVBl. 1993, 111 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1993 - 8 S 2701/92 -, VBlBW 1993, 430).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Der Bebauungszusammenhang endet in der Regel am letzten Baukörper, und zwar selbst dann, wenn sich dadurch eine "versetzte" Grenze des Innenbereichs ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

    Zwar sind die von den Beigeladenen gehaltenen drei Islandpferde zumindest ganz überwiegend in dem 2004 genehmigten, im angrenzenden Außenbereich gelegenen Pferdeunterstand in der Nordwestecke des Baugrundstücks untergebracht und die Auslauffläche grundsätzlich auf die östlich davon angelegte, ebenfalls dem Außenbereich zuzuordnende Paddock-Fläche beschränkt (vgl. die Baubeschreibung v. 04.05.2004; zur Abgrenzung Innen-/Außenbereich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - zur Teilnahme am Bebauungszusammenhang allerdings auch BVerwG, Beschl. v. 06.03.1992 - 4 B 35.92 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00

    Außenbereich - Gebäude für landwirtschaftlichen Betrieb - dienen

    Der Bebauungszusammenhang endet in aller Regel am letzten Baukörper, und zwar selbst dann, wenn sich dadurch eine "versetzte" Abgrenzung des Innenbereichs ergibt (vgl. Urt. d. Senats v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 -ZfBR 1995, 58).
  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).".
  • VG Karlsruhe, 17.06.2015 - 4 K 3224/13

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich.

    Der Bebauungszusammenhang endet in aller Regel am letzten Baukörper, und zwar selbst dann, wenn sich dadurch eine "versetzte" Abgrenzung des Innenbereichs ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein

    Danach endet der Bebauungszusammenhang im hier fraglichen Bereich des von der Ö Straße (Südosten), der J straße (Süden), der E -H -Straße (Westen), der O straße (Norden) und der W Straße (Nordosten) gebildeten Quartiers mit der vorhandenen Wohnbebauung entlang diesen Straßen, und zwar auch zum "Inneren" des Quartiers hin am jeweils hinteren Abschluß der einzelnen Baukörper, auch wenn sich dadurch eine versetzte Abgrenzung ergibt (vgl. Senatsurt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschl. d. BVerwG v. 10.03.1994 - 4 B 50.94 - zurückgewiesen).
  • VG Greifswald, 18.10.2012 - 3 A 251/10

    Schmutzwasseranschlussbeitrag: Wirksamkeit einer Klarstellungssatzung; Abgrenzung

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).".
  • VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12

    Bebauungszusammenhang: optischer Eindruck der Geschlossenheit

    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 6.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268>; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09

    Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der

  • VG Halle, 26.09.2001 - 2 A 87/99
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