Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine vereinbarte Trasse; Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung durch Verwaltungsakt
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 35 VwVfG BW, § 47 VwVfG BW, § 61 VwVfG BW, § 1 PolG BW, § 3 PolG BW, § 43 Abs 2 VwVfG BW, § 2 Abs 1 StrG BW, § 5 StrG BW, § 3 Abs 2 Nr 4d StrG BW, § 28 Abs 2 StrG BW
Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine vereinbarte Trasse; Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung durch Verwaltungsakt - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Fußweg; Widmung; Schlüssiges Verhalten; Anspruch; Umdeutung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 05.01.2004 - 7 K 881/02
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 56, 59 (Ls.)
- VBlBW 2005, 478
Wird zitiert von ... (4)
- VG Karlsruhe, 27.09.2006 - 4 K 1996/04
Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob …
§§ 1, 3 PolG werden regelmäßig herangezogen, wenn einem Grundstückseigentümer aufgegeben wird, eine von ihm errichtete Sperre eines öffentlichen Wegs zu beseitigen (vgl. ständige Rechtsprechung, etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.08.1962 - I 103/60 -, DÖV 1963, 106; Beschluss vom 02.07.2003 - 5 S 590/03 - und Urteil vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, NUR 2006, 175).Schließlich war die Beklagte auch befugt, den Kläger zu verpflichten, nutzungswilligen Personen das Begehen und die Überfahrt uneingeschränkt zu Fuß und mit Fahrzeugen aller Art zu gewähren (Ziff. 4 der Verfügung), da sie als allgemeine Polizeibehörde für den Erlass von allen Gefahren abwehrenden bzw. Störungen beseitigenden Maßnahmen nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 4 Satz 1 und 66 Abs. 2 PolG zuständig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2005, a. a. O.).
Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne der §§ 1, 3 PolG erfordert nämlich ebenso wie ein straßenverkehrsbehördliches Tätigwerden zur Beseitigung eines Verkehrshindernisses, dass sich das Hindernis auf öffentlichen Straßen oder Wegen befindet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG und VGH Bad.-Württ., zuletzt Urteil vom 01.07.2005, a. a. O.).
- VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07
Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando; …
Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst neben dem Bestand des Staates die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen und den Schutz kollektiver Rechtsgüter auch Individualrechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Würde, Ehre, Eigentum und Vermögen sowie Güter, die durch Normen des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsrechts geschützt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, VBIBW 2005, 478 ff. und Beschluss vom 19.06.1991 - 1 S 1268/91 -, NVwZ-RR 1992, 20 f.;… Belz/Mussmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 6. Auflage 2004, § 1 RdNr. 7 ff.). - LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05
Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund …
Nach ständiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass im badischen Landesteil nach dem bis zum 30. Juni 1964 geltenden Recht Voraussetzung für einen öffentlichen Weg war, dass eine erkennbare Wegeanlage vorhanden und diese für den Gemeingebrauch ausdrücklich oder stillschweigend gewidmet war, in Verwirklichung dieser Widmung der Weg tatsächlich durch die Allgemeinheit benutzt wurde und der Weg in einer rechtlichen Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband stand (st. Rechtssprechung; vgl. dazu u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2008, Az.: 5 S 2858/06; sowie Urteil vom 01. Juli 2005, Az.: 5 S 1996/04, abgedruckt in ESVGH 56, 59 = NuR 2006, 175-177 = VBlBW 2005, 478-480). - VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05
Entstehung eines öffentlichen Weges; allgemeiner Verkehr; öffentliche Straße; …
In diesen Fällen kann das allgemeine Rechtsinstitut der "unvordenklichen" Verjährung eingreifen: es begründet eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn der Weg seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit genutzt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819, 820; OVG Bremen, Beschluss v. 10.12.2004 - 1 B 387/04 -, zit. n. juris; VGH Mannheim, Urteil v. 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, zit. n. juris; VG Minden, Urteil v. 16.08.2005 - 1 K 2061/04 -, zit. n. juris).
