Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3473
VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89 (https://dejure.org/1991,3473)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 (https://dejure.org/1991,3473)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 (https://dejure.org/1991,3473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage wann und wie ein Privatgrundstück durch unvordenkliche Verjährung zum öffentlichen Weg wird oder es bleibt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 433 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1980 - 9 A 1361/77

    Unwesentliche Verlegung eines Weges unter preußischem Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89
    Zwar mögen sich die Funktion des Weges als Verkehrsmittler und seine Bedeutung im Wegenetz nicht geändert haben (vgl. zu diesem Aspekt OVG Münster, Urt.v. 17.1.1980, DÖV 1980, 924).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 f.).

    Diesen Vorgaben genügen die von den hier angegriffenen Entscheidungen verwendeten Maßstäbe für das gerichtliche Verfahren, indem sie jedenfalls der Sache nach davon ausgehen, dass für die Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum auf der Grundlage der Rechtsvermutung der unvordenklichen Verjährung wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung verlangen, mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 S 1255/80 -, VBlBW 1982, S. 56 ; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 ; Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1997, § 2 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Die Vorschrift lässt in Fällen bestimmter untergeordneter Maßnahmen an einer bereits gewidmeten Straße eine gewisse "Elastizität" der Widmung zu und ist für nach altem Wegerecht gewidmete vorhandene Straßen im Sinne des § 57 Abs. 1 a.F. ebenfalls anwendbar (vgl. Senatsurteile vom 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144, juris Rn. 23 und vom 23.11.2016 - 5 S 2577/15 - juris Rn. 28).

    Allerdings kann die Zustimmungserklärung des Verfügungsberechtigten auch stillschweigend oder durch schlüssige Handlungen erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144, juris Rn. 23).

    Die Widmungsfiktion des § 5 Abs. 7 StrG, die an das Vorhandensein einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 Abs. 1 StrG anknüpft, greift auch bei kraft unvordenklicher Verjährung als gewidmet anzusehenden Straßen (vgl. Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 5 Rn. 41a; implizit auch: Senatsurteile vom 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144, juris Rn. 23 und vom 23.11.2016 - 5 S 2577/15 - juris Rn. 29 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2016 - 5 S 2577/15

    Keine unwesentliche Verlegung eines Weges bei Verlauf vollständig außerhalb der

    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde; eine sachliche Änderung war nicht bezweckt (Senatsurteile vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144 ff., juris Rn. 19, und vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers gelten für den Nachweis der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung allerdings hohe Anforderungen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15.04.2009, a.a.O. Rn. 31; Senatsurteile vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80 -VBlBW 1982, 56 , und vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 ).

    Die Vorschrift lässt in Fällen bestimmter untergeordneter Maßnahmen an einer bereits gewidmeten Straße eine gewisse "Elastizität" der Widmung zu und ist für nach altem Wegerecht gewidmete vorhandene Straßen i. S. des § 57 Abs. 1 a.F. ebenfalls anwendbar (vgl. Senatsurteil vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144, juris Rn. 23).

    (vgl. Senatsurteil vom 20.08.1991, a.a.O. Rn. 23).

    Zwar kann die Zustimmungserklärung des Verfügungsberechtigten nach § 5 Abs. 7 Satz 2 StrG auch stillschweigend oder durch schlüssige Handlungen erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 20.08.1991, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Der Nachweis eines formellen Widmungsakts konnte dadurch ersetzt werden, dass der Weg seit unvordenklicher Zeit, d.h. seit mindestens zwei Generationen, als öffentlicher Weg benutzt wurde (Württ.-Bad. VGH, Urteil vom 22.6.1956 - 1 S 344/55 - ESVGH 6, 220 ; Senatsbeschluss vom 3.10.1983 - 5 S 2143/82 - juris ; Senatsurteil vom 20.8.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144, juris Rn. 19).

    Die Überzeugung der Rechtsausübung ist regelmäßig schon ohne zusätzliche Feststellungen aus der Allgemeinheit der Benutzung des Weges zu schließen, sofern sie stets ohne Widerspruch des Grundeigentümers erfolgt ist (vgl. Senatsurteil vom 20.8.1991, a.a.O.).

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers gelten für den Nachweis der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung allerdings hohe Anforderungen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.4.2009, a.a.O. Rn. 31; Senatsurteil vom 20.8.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Mit Blick auf den damit verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers verlangt die Rechtsprechung des Senats hohe Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144, juris Rn. 19; auch BVerfG a.a.O. Rn. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08

    Unvordenkliche Verjährung; Baden

    Allerdings sind im Hinblick auf den mit der Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zu stellen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 m.w.N.; auch BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 -).

    Auch von einer Funktionslosigkeit (vgl. hierzu Senatsurt. v. 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, a.a.O.) wäre im Hinblick auf die zuletzt nachgewiesene allgemeine Benutzung und die weitere Wegeführung (vgl. den Stadtplan der Beklagten und die bereits angeführten Luftbilder) und die Möglichkeit, die Kreuzung, wenn auch mglw.

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 6 U 34/08

    Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Diese Regelung gilt auch nach der Neufassung des § 57 Abs. 1 StrG durch das Gesetz vom 26.9.1987 (GBl. S. 478) fort (VGH Mannheim VBlBW 1992, 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Aber auch wenn man zugunsten der Klägerin - obwohl keine ausdrückliche Widmung auffindbar ist - von einer Widmung des Feldwegs kraft unvordenklicher Verjährung (hierzu allg.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03 - VBlBW 2004, 380; Urteil vom 28.09.1994 - 1 S 1370/93 - juris; Urteil vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144) ausginge, erstreckte sich diese Widmung ersichtlich nur auf einen beschränkten Widmungsumfang als Feldweg.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04

    Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine

    Im Übrigen hat der Senat auch für den Fall, dass ein Weg nach Neuerrichtung einer Brücke über einen Bach an anderer Stelle um etwa 10 m, etwa seine Hälfte, verlängert worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144), verneint, dass die Widmung des kürzeren alten Wegs den neuen Wegeteil umfasste.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

    Nach § 57 Abs. 1 StrG a.F. behalten jedoch auch die bei Inkrafttreten des Straßengesetzes vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, die nach bisherigem Recht öffentliche Straßen waren, diese Eigenschaft fort (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 20.8.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144).
  • VG Sigmaringen, 25.10.2001 - 4 K 2494/00

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht