Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 5 S 2591/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8594
VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 5 S 2591/93 (https://dejure.org/1994,8594)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.1994 - 5 S 2591/93 (https://dejure.org/1994,8594)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 1994 - 5 S 2591/93 (https://dejure.org/1994,8594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Festsetzung der Dachform im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Merkmale eines Satteldaches (IBR 1994, 520)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 315
  • ZfBR 1995, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 5 S 2591/93
    Die Erteilung einer Befreiung scheitert hier freilich schon daran, daß eine grundstücksbezogene Sondersituation, welche die Rechtsprechung für die Anwendung von § 31 Abs. 2 BauGB verlangt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 08.05.1989- 4 B 78.89 -, ZfBR 1989, 225; Beschluß vom 20.11.1989 - 4 B 163.89 -, BRS 49 Nr. 175), hier weder von der Klägerin dargetan noch sonst erkennbar ist.
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 5 S 2591/93
    Die Erteilung einer Befreiung scheitert hier freilich schon daran, daß eine grundstücksbezogene Sondersituation, welche die Rechtsprechung für die Anwendung von § 31 Abs. 2 BauGB verlangt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 08.05.1989- 4 B 78.89 -, ZfBR 1989, 225; Beschluß vom 20.11.1989 - 4 B 163.89 -, BRS 49 Nr. 175), hier weder von der Klägerin dargetan noch sonst erkennbar ist.
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 5 S 2591/93
    Dadurch entstand eine ausgefertigte Satzung; danach wurden die in §§ 11 und 12 BauGB vorgeschriebenen Verfahrensschritte nachgeholt (vgl. auch BVerwG, Beschl.v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 - ZfBR 1989, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 3 S 2555/07

    Zu den Merkmalen eines Satteldachs, Zeltdachs und Walmdachs

    Zu den Merkmalen eines Satteldachs, Zeltdachs und Walmdachs (im Anschluss an Urteil vom 17.03.1994 - 5 S 2591/93 -).

    c) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zeichnet sich ein Satteldach kraft allgemeinen Sprachgebrauchs dadurch aus, dass sich zwei schräge Dachflächen in einer Firstlinie schneiden und an den Schmalseiten des Gebäudes dreieckige Giebel entstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1994 - 5 S 2591/93 -, ESVGH 44, 315 sowie IBR 1994, 25).

    Ein Zelt- oder Pyramidendach zeichnet sich durch mehrere (mindestens drei) gegeneinander versetzte Dachflächen aus, die nach oben in eine Spitze, einem "Firstpunkt" zusammenlaufen (vgl. VGH, Urteil vom 17.3.1994, aaO sowie die Umschreibung im Online-Lexikon "Wikipedia" zum Begriff "Zeltdach").

    Auch kann von einem Widerspruch zu den Kriterien und dem Ergebnis im mehrfach erwähnten Urteil vom 17.3.1994 - 5 S 2591/93 - nicht die Rede sein.

    Sollte damit eine Abweichung von den Urteilen des VGH Bad.-Württ. vom 17.03.1994 - 5 S 2591/93 - oder vom 14.07.2000 - 5 S 418/00 - gemeint sein, so liegt diese, wie oben ebenfalls ausgeführt, nicht vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Maßgeblich für ein Walmdach ist, dass - anders als beim Zelt- oder Pyramidendach, bei dem die Dachflächen in einem oberen Punkt zusammenlaufen - zwar ein (im Verhältnis zum Satteldach verkürzter) Dachfirst vorhanden ist, es jedoch an senkrechten Giebelwänden fehlt, weil auch die seitlichen Begrenzungsflächen als abgeschrägte Dachflächen ausgebildet sind (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.02.2008 - 3 S 2555/07 -, ESVGH 58, 182 ff.; Urteil vom 17.03.2004 - 5 S 2591/93 -, ESVGH 44, 315).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht