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   VGH Baden-Württemberg, 18.02.1991 - 5 S 2960/90   

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VGH Baden-Württemberg, 18.02.1991 - 5 S 2960/90 (https://dejure.org/1991,8729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.1991 - 5 S 2960/90 (https://dejure.org/1991,8729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 1991 - 5 S 2960/90 (https://dejure.org/1991,8729)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 8 A 1037/07

    Anfechtung des Ergebnisses des Freiversuchs trotz besser bewerteter

    Auch nach bestandener Wiederholungsprüfung kann die gerichtliche Überprüfung der Bewertungen eines nicht bestandenen Freiversuchs im Ergebnis zu einer Notenverbesserung führen, die bei berufseröffnenden Prüfungen, im Unterschied etwa zu einer Jägerprüfung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 5 S 2960/90 -, VBlBW 1991, 473), typischerweise zu verbesserten Chancen im Erwerbsleben führt, die ein Rechtsschutzbedürfnis für entsprechende Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen begründen können (BFH, Urteil vom 22. Mai 2001 - VII R 71//99 -, BFHE 195, 19 = NVwZ-RR 2002, 799 = juris, Rdnr. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1994 - 5 S 2264/93

    Zur Notenbildung im mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß es sich bei der Jägerprüfung nicht um eine strengeren gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten unterliegende berufsbezogene Prüfung handelt, denn sie ist, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, nicht als Berufszugangsschranke ausgestaltet, insbesondere beliebig oft wiederholbar (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.02.1991 - 5 S 2960/90 - VBlBW 1991, 473).
  • VG Schwerin, 11.10.2021 - 3 A 106/19

    Klage gegen eine Jägerprüfung nach bestandener Wiederholungsprüfung

    Entsprechend erledigen sich Bescheide, in denen das Nichtbestehen der vorangehenden Prüfung mitgeteilt wurde, wenn eine Wiederholungsprüfung als bestanden gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1989 - 7 B 132/89, BeckRS 9998, 47621; OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 1989 - 3 L 37/89, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 5 S 2960/90, juris).
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