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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94   

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VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94 (https://dejure.org/1995,3226)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.1995 - 5 S 3311/94 (https://dejure.org/1995,3226)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 1995 - 5 S 3311/94 (https://dejure.org/1995,3226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Frage der Umwidmung einer Verkehrsfläche im Falle des erweiterten Ausbaus eines Gehweges; Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung/Aufstellen eines Verkehrszeichens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrG BW § 5 Abs. 6 S. 1, Abs. 7 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 70
  • ZfBR 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92

    Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Der fragliche Verbindungsweg (Wegegrundstück Flst.Nr. 7408) ist im Bebauungsplan der Beigeladenen vom 15.03.1983 als öffentliche Verkehrsfläche (gelb) im Sinne des - in der Legende auch erwähnten - § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG (=BauGB) ausgewiesen und daher aufgrund eines förmlichen Verfahrens nach anderen gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG erstellt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 532 und vom 29.11.1983 - 5 S 1228/83 -, VBlBW 1984, 277), so daß er nach dieser Vorschrift mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet gilt.

    Obwohl danach entscheidungsunerheblich, weist der Senat darauf hin, daß der Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim streitigen Verbotsschild unzulässig ist, da das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde den straßenrechtlich durch die Widmung gezogenen Rahmen (hier: Ausschluß des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs) nicht erweitern und keine darüberhinausgehende Straßenbenutzung auf Dauer zulassen darf (Grundsatz des "Vorbehalts des Straßenrechts", vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376 und Normenkontrollurteil des Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 532).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Obwohl danach entscheidungsunerheblich, weist der Senat darauf hin, daß der Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim streitigen Verbotsschild unzulässig ist, da das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde den straßenrechtlich durch die Widmung gezogenen Rahmen (hier: Ausschluß des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs) nicht erweitern und keine darüberhinausgehende Straßenbenutzung auf Dauer zulassen darf (Grundsatz des "Vorbehalts des Straßenrechts", vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 7 C 27.79 - BVerwGE 62, 376 und Normenkontrollurteil des Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 532).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Diese ist nur dann zu bejahen, wenn das Klagevorbringen es zumindest als möglich erscheinen läßt, daß die angefochtene Maßnahme eigene Rechte des Klägers verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Im Hinblick auf die Antragstellung im Tatbestand des angefochtenen Gerichtsbescheids weist der Senat erneut darauf hin, daß allein die Verkehrszeichen zur Regelung des Verkehrs nach §§ 39 bis 43 StVO als Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 LVwVfG mit Dauerwirkung Gegenstand der Anfechtungsklage eines Verkehrsteilnehmers oder Anliegers sind (vgl. Senatsurteil v. 29.03.1994 - 5 S 1781/92 - m.w.N., VBlBW 1994, 415) und nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung des Verkehrszeichens (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37.92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1994 - 5 S 1781/93

    Klagebefugnis eines Anwohners gegen ein in einer anderen Straße stehendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Im Hinblick auf die Antragstellung im Tatbestand des angefochtenen Gerichtsbescheids weist der Senat erneut darauf hin, daß allein die Verkehrszeichen zur Regelung des Verkehrs nach §§ 39 bis 43 StVO als Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 LVwVfG mit Dauerwirkung Gegenstand der Anfechtungsklage eines Verkehrsteilnehmers oder Anliegers sind (vgl. Senatsurteil v. 29.03.1994 - 5 S 1781/92 - m.w.N., VBlBW 1994, 415) und nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung des Verkehrszeichens (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37.92 -).
  • BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78

    Saisonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge auf bestimmten Straßen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Auf den verfassungsrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Anliegergebrauch - der auch gar nicht die Möglichkeit der Zufahrt zum Grundstück mit dem eigenen Fahrzeug erfaßt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1979 - 7 B 172.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5) - kann sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil er - entsprechend der Konzeption des Bebauungsplans - eine Zufahrtsmöglichkeit über den Wohnweg zu seinem Grundstück besitzt und deshalb auf eine Zufahrt über den streitigen Verbindungsweg zum Zwecke der angemessenen Nutzung seines Wohngrundstücks gar nicht angewiesen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - 5 S 1228/83

    Normenkontrollverfahren; Kein Anspruch eines Anliegers auf Aufrechterhaltung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94
    Der fragliche Verbindungsweg (Wegegrundstück Flst.Nr. 7408) ist im Bebauungsplan der Beigeladenen vom 15.03.1983 als öffentliche Verkehrsfläche (gelb) im Sinne des - in der Legende auch erwähnten - § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG (=BauGB) ausgewiesen und daher aufgrund eines förmlichen Verfahrens nach anderen gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG erstellt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 532 und vom 29.11.1983 - 5 S 1228/83 -, VBlBW 1984, 277), so daß er nach dieser Vorschrift mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet gilt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Eine Straßenbegrenzungslinie begrenzt zwar das Ende der festgesetzten Wegeanlage (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.06.1997 - 5 S 2740/96 -, juris Rdnr. 32; Beschl.v. 25.11.1996 - 8 S 1151/96 -, juris Rdnr. 21) und zugleich die Reichweite der straßenrechtlichen Widmung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.04.1995 - 5 S 3311/94 - juris Rdnr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2003 - 5 S 1004/03

    Verneinte Klagebefugnis eines Verkehrsunternehmers gegen Teileinziehung einer

    Auch insoweit folgt - wie die Antragsgegnerin zutreffend bemerkt - der Verkehr der Straße, nicht jedoch die Straße dem Verkehr (vgl., zum Vorbehalt des Straßenrechts vor dem allgemeinen Verkehrsrecht, BVerwG, Urt. v. 28.07.1989 - 7 C 65.88 - BVerwGE 82, 266; Senatsurt. v. 20.04.1995 - 5 S 3311/94 - VBlBW 1996, 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

    Daß er ersichtlich nicht dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr uneingeschränkt gewidmet werden sollte, ergibt sich im übrigen auch aus der Wegeanlage, die schon wegen der Ausbaubreite keinen Rückschluß auf die Zulassung eines generellen Kraftfahrzeugverkehrs erlaubt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.4.1995 - 5 S 3311/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3209/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer

    Dies ist erforderlich, um die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Kennzeichnung der Verkehrsfläche im Hinblick auf die nur eingeschränkt zulässige Nutzung zu binden (Grundsatz des "Vorbehalts des Straßenrechts", vgl. Senatsurt. v. 20.04.1995 - 5 S 3311/94 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96

    Planfeststellung der Schienenwege von Eisenbahnen: Auswirkung auf die wegemäßige

    Da dieser Geh- und Radweg von der S. Straße bis auf Höhe des Grundstücks des Klägers erheblich breiter als in seiner Fortsetzung nach Norden und zudem unter teilweiser Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen festgesetzt ist, läßt bereits der Plan erkennen, daß er auf dieser Länge auch der Zufahrt zu den Anliegergrundstücken mit Kraftfahrzeugen dienen soll (zu diesem Erfordernis der hinreichenden Erkennbarkeit des Widmungsumfangs aus den normativen Festsetzungen des Bebauungsplans selbst vgl. Urt. d. Senats v. 20.04.1995 - 5 S 3311/94 -, VBlBW 1996 S. 70).
  • VG Halle, 25.08.2021 - 1 A 14/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen eine verkehrsbehördliche Anordnung und die

    Gegenstand einer Anfechtungsklage ist dann allein das auf der Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellte Verkehrszeichen (BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - 11 C 37.92 - juris, Rn. 8 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. März 1994 - 5 S 1781/93 - juris, Rn. 15 und vom 20. April 1995 - 5 S 3311/94 - juris, Rn. 22; VG Minden, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 2 L 478/13 - juris, Rn. 25).
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