Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28673
LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18 (https://dejure.org/2019,28673)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10.09.2019 - 5 S 65/18 (https://dejure.org/2019,28673)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10. September 2019 - 5 S 65/18 (https://dejure.org/2019,28673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)

    Überholer gegen Linksabbieger: Volle Haftung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG Berlin, Urteil vom 15. August 2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 7, juris).

    Spricht mithin gegen den Beklagten zu 1) der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Klägers nicht festgestellt werden kann, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (vgl. KG Berlin, Urteil vom 04.06.1987 - 12 U 4540/86 - in NJW-RR 1987, 1251 ; KG Berlin, Urteil vom 15. August 2005-12 U 41/05 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    5 S 65/18 6 C 8/17.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 29.11.2018 (Az. 6 C 8/17 ) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    Alleine der Umstand, dass der Beklagte zu 1) die Geschwindigkeit verringert und nach rechts gesteuert hat, begründet nach Ansicht der Kammer noch keine unklare Verkehrslage, bei der das Überholen unzulässig ist (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 04.06.1987 - 12 U 4540/86 - in NJW-RR 1987, 1251 ).

    Spricht mithin gegen den Beklagten zu 1) der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Klägers nicht festgestellt werden kann, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (vgl. KG Berlin, Urteil vom 04.06.1987 - 12 U 4540/86 - in NJW-RR 1987, 1251 ; KG Berlin, Urteil vom 15. August 2005-12 U 41/05 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    Hinsichtlich des geltend gemachten Nutzungsausfalls unterliegt die Entscheidung des Amtsgerichts, angesichts des Alters des klägerischen Fahrzeuges von 15 Jahren eine Herabstufung um zwei Stufen vorzunehmen keinem Rechtsfehler, entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.11.2004, Az. VI ZR 357/03).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    Die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Abwägung der Verkehrsverstöße führt allerdings nach Ansicht der Kammer zu einer alleinigen Haftung der Beklagten, da die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges vollständig hinter dem Verursachungs- und Verschuldensbeitrag des Beklagten zu 1) zurück tritt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2003 - I- 1 U 28/02 ).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    Darüber hinaus spricht auch der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. u.a. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2012 - 22 U 148/11 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 141/08

    Beurteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18
    Würde man bereits die theoretische Möglichkeit eines verkehrswidrigen Linksabbiegens als unklare Verkehrslage einordnen, so wäre ein Überholen langsam fahrender Fahrzeuge in der üblichen Fahrweise überhaupt nicht mehr möglich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2017 - I-1 U 1 25/16 -, Rn. 35, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Mai 2009 - I-1 U 141/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht