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   LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11   

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https://dejure.org/2011,10487
LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11 (https://dejure.org/2011,10487)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.2011 - 5 Sa 100/11 (https://dejure.org/2011,10487)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 2011 - 5 Sa 100/11 (https://dejure.org/2011,10487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Personalabbau, Wegfall des Arbeitsplatzes, Darlegung, Interessenausgleich, Namensliste, Betriebsratsanhörung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Betriebratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Der Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit bezieht sich auch auf die Bildung des auswahlrelevanten Personenkreises (BAG Urt. v. 03.04.2008 - 2 AZR 879/06 -, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 ,Namensliste,,).

    Nur wo dies nicht der Fall ist, sondern der vom Gesetzgeber gewährte Spielraum verlassen wird, sodass der Sache nach nicht mehr von einer "sozialen" Auswahl die Rede sein kann, darf grobe Fehlerhaftigkeit angenommen werden (BAG Urt. v. 03.04.2008 ­ 2 AZR 879/06 -, a. a. O.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Dieser strenge Maßstab bezieht sich nicht nur auf die Gewichtung der Sozialdaten Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten, sondern auch auf die Bildung des auswahlrelevanten Personenkreises (BAG, Urt. v. 10.06.2010 ­ 2 AZR 420/09 -, AP Nr. 98 zu § 1 KSchG 1969 ,Soziale Auswahl,,).

    Auch ein mangelhaftes Auswahlverfahren (zu enger Auswahlkreis) kann letztlich zu einem richtigen und damit nicht grob fehlerhaften Auswahlergebnis führen (BAG Urt. v. 10.06.2010 ­ 2 AZR 420/09 -, NZA 2010, 324 f.).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Die Regelung des § 2 Abs. 4 AGG steht dem nicht entgegen (BAG Urt. v. 06.11.2008 ­ 2 AZR 523/07 -, AP Nr. 182 zu § 1 KSchG 1969 ,Betriebsbedingte Kündigung,,).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Der wesentliche Unterschied zu einer nicht auf einer Namensliste basierenden Entscheidung in der sozialen Auswahl besteht darin, dass der Arbeitnehmer nicht nur darlegen muss, dass die Sozialauswahl fehlerhaft i. S. v. § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist, sondern dass er die grobe Fehlerhaftigkeit nachweisen muss (BAG Urt. V. 17.11.2005 ­ 6 AZR 107/05 -, AP Nr. 19 zu § 113 InsO).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach und unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, ist die Kündigung unwirksam (BAG Urt. v. 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 ,Namensliste,,).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Sie sind subjektiv determiniert, d. h. der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrechtlich erheblichen Tatsachen, sondern nur die von ihm für die Kündigung als ausschlaggebend angesehenen Umstände mitteilen (BAG Urt. v. 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 -, AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es dann nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (BAG Urt. v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 -, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 ,Namensliste,,).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    a) Grob fehlerhaft i. S. v. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO ist eine soziale Auswahl nur, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich, insbesondere bei der Gewichtung der Auswahlkriterien, jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG Urt. v. 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 -, AP Nr. 1 zu § 125 InsO; BAG Urt. v. 20.09.2006 ­ 2 AZR 249/05 - AP Nr. 316 zu § 613a BGB).
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Bei der Gewichtung dieser Sozialdaten besteht keine Rangfolge zu Gunsten eines dieser Kriterien, vielmehr steht dem Arbeitgeber insoweit ein Wertungsspielraum zu, ( BAG Urt. v. 21.07.2005 - 6 AZR 592/04 -, AP Nr. 50 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
    Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es dann nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (BAG Urt. v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 -, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 ,Namensliste,,).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

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