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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06 (https://dejure.org/2007,30530)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 Sa 180/06 (https://dejure.org/2007,30530)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 5 Sa 180/06 (https://dejure.org/2007,30530)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06
    Da auch der Angestellte nach der Vergütungsgruppe V b Verantwortung zu tragen hat, muss die für die Vergütungsgruppe IV b übertragene Verantwortung wesentlich größer sein als für die Eingangsvergütungsgruppe gefordert (vgl. BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06
    Unter Verantwortung versteht man die Pflicht, dafür einstehen zu müssen, dass die dem Dienstbereich obliegenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. nur BAG 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 1996, 171).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Führungsaufgaben in Leitungsfunktionen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes (vgl. z. B. für den Leiter einer Stadtbibliothek BAG 11.02.2004 - 4 AZR 42/03 - AP Nr. 296 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = NZA-RR 2004, 438 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat der Arbeitnehmer zwar im Regelfall keinen Anspruch auf die Feststellung einer bestimmten Fallgruppe innerhalb einer Vergütungsgruppe, da der Wechsel einer Fallgruppe innerhalb der Vergütungsgruppe noch nicht zu einem anderen eingruppierungsrechtlichen Status des Arbeitnehmers führen würde (vgl. nur BAG 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 - AP Nr. 24 zu § 24 BAT = ZTR 2003, 453).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2007 - 5 Sa 180/06 - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Behinderter; Eingruppierung; Heimleiterin; Verantwortung; Verwaltungsangestellte;

    - Vorgehend LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. Janaur 2007 (5 Sa 180/06), aufgehoben durch BAG 7. Mai 2008 (4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668).

    Auf die Berufung der Klägerin hatte das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. Januar 2007 zum damaligen Aktenzeichen 5 Sa 180/06 das arbeitsgerichtliche Urteil abgeändert, die begehrte Feststellung getroffen und die Revision zugelassen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Eingruppierung einer Leiterin eines Behindertenzentrums nach der

    Auf die Berufung der Klägerin hatte das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. Januar 2007 zum damaligen Aktenzeichen 5 Sa 180/06 das arbeitsgerichtliche Urteil abgeändert, die begehrte Feststellung getroffen und die Revision zugelassen.
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