Rechtsprechung
LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 66 Abs. 1 LPVG NW
Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsan-hörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung ; Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei einer befristeten Erhöhung einer wöchentlichen Arbeitszeit; Unrichtige Erläuterung des sachlichen Grundes zur Vertretung
- Judicialis
LPVG NW § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; LPVG NW § 66 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 19.12.2001 - 5 Ca 1715/01
- LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
- BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Er soll dabei auch bei Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden Sachgrundes darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung insgesamt abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder des in Aussicht genommenen Befristungsgrundes eine längere Laufzeit vereinbart werden kann (BAG vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 - AP Nr. 3 zu § 21 BErzGG).Hält der Personalrat weitergehende Informationen für notwendig, kann er eine nähere Begründung gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW verlangen (so auch zum gleichlautenden Mitbestimmungstatbestand des LPVG Brandenburg: BAG vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 -, aaO).
Die erteilte Zustimmung des Personalrats bezieht sich nur auf die ihm mitgeteilten Angaben zum Befristungsgrund (BAG vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 - aaO).
Die Unwirksamkeit der Befristung bzw. die Beschränkung auf die dem Personalrat mitgeteilten Befristungsgründe sind keine Sanktion für ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten des Arbeitgebers (BAG vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 - aaO).
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99
Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Entscheidend ist allein, ob der sachliche Grund zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses objektiv gegeben war (BAG vom 25.10.2000 - 7 AZR 537/99 - AP Nr. 7 zu § 1 BeschFG 1996).Auf die Mitteilung des sachlichen Grundes und deren Vereinbarungen im Arbeitsvertrag kommt es nicht darauf an (BAG vom 25.10.2000 - 7 AZR 537/99 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 23).
- BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97
Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Danach hat der Personalrat zu prüfen, ob die beabsichtigte Befristung den Grundsätzen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle genügt und mithin wirksam ist (BAG vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 - EzA § 620 BGB Nr. 150).Sie ist keine Blankozustimmung zu jeder Befristung im Rahmen der vom Arbeitgeber festgelegten Höchstbefristungsdauer (BAG vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 - EzA § 620 BGB Nr. 150).
- BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93
Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist dabei nicht nur auf einseitige Rechtsgeschäfte beschränkt, sondern erfasst auch vertragliche Vereinbarungen (BAG vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/93 - AP Nr. 9 zu § 72 LPVG NW).Sie gilt auch bei fehlerhafter Anhörung des Personalrates (BAG vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/93 - AP Nr. 9 zu § 72 LPVG NW; LAG Hamm vom 29.06.2001 - 5 Sa 77/01 - nicht amtlich veröffentlicht).
- BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99
(Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Der Arbeitnehmer ist in beiden Fällen ähnlich schutzbedürftig, was die Rechtsprechung auch durch das Erfordernis des sachlichen Grundes bei befristeter Erhöhung der Arbeitszeit anerkannt hat (z. B.: BAG vom 24.01.2001 - 7 AZR 208/99 - EzA § 620 BGB Nr. 173).Dies gilt jedenfalls für solche Vertragsbedingungen, die dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen (vgl. z. B.: BAG vom 24.01.2001 - 7 AZR 208/99 - EzA § 620 BGB Nr. 173).
- BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Schon wegen dieser zu erwartenden Rückkehr des Vertretenen kann der Arbeitsgeber beim Vertragsabschluss mit dem Vertreter hinreichend sicher die Prognose erstellen, dass für die Arbeitskraft des Vertreters nur vorübergehender Bedarf besteht, so dass die Befristungsvereinbarung nicht als funktionswidrig anzusehen ist (BAG vom 22.11.1995 - 7 AZR 252/95 - AP Nr. 178 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00
Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Zwar steht dem sachlichen Grund der Vertretungsgrund nicht entgegen, dass der Vertreter nicht die Aufgaben des zu vertretenen Mitarbeiters übernimmt (BAG vom 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 - DB 2001, 2099). - BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, wenn in diesen Fällen der mittelbaren Vertretung zwischen dem zeitweiligen Ausfall von Stammarbeitnehmern und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 - NZA 1990, 744). - BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 170/98
Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Er soll auch bei Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden Sachgrundes darauf Einfluss nehmen kann, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung insgesamt abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder des in Aussicht genommenen Befristungsgrundes eine längere Laufzeit vereinbart werden könnte (BAG vom 09.06.1999 - 7 AZR 170/98 - AP Nr. 2 zu § 63 LPVG Brandenburg). - BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 734/97
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Die Tarifvorschriften stellen auf das gesamte Arbeitsverhältnis und seine Begründung, nicht aber auf die inhaltliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen ab (BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 734/97 - EzA § 620 BGB Nr. 162). - BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95
Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit
- LAG Düsseldorf, 03.11.2000 - 9 Sa 1018/00
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 u. 2 BAT und …
- BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02
Befristete Änderung der Arbeitszeit
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. April 2002 - 5 Sa 1853/01 - wird zurückgewiesen. - LAG Brandenburg, 09.02.2006 - 3 Sa 568/04
Wirksamkeit einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit bei der Landesanstalt für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Bochum, 05.01.2006 - 3 Ca 2743/05
Fortbestand einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit; Rechtswirksamkeit einer …
Diese Norm findet insoweit nur bei der Befristung des Arbeitsverhältnisses, nicht aber einer Arbeitsbedingung, Anwendung (anders für einen Sachverhalt vor der Schuldrechtsreform: LAG Hamm 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01).
Rechtsprechung
ArbG Bielefeld, 19.12.2001 - 5 Ca 1715/01 |
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 19.12.2001 - 5 Ca 1715/01
- LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
- BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter …
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.12.2001 - 5 Ca 1715/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.11.2001 - 5 Ca 1715/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen; die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin aufzuerlegen.
die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.11.2001 - 5 Ca 1715/01 - zurückzuweisen.