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   LAG Hessen, 16.06.1964 - 5 Sa 366/63   

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LAG Hessen, 16.06.1964 - 5 Sa 366/63 (https://dejure.org/1964,1558)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.06.1964 - 5 Sa 366/63 (https://dejure.org/1964,1558)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 (https://dejure.org/1964,1558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2129
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    Die Gefahr einer Verwirklichung einer Schadenersatzpflicht bzw. die Gefahr der ernstlichen und erfolgreichen Inanspruchnahme kann im Einzelfall so unwahrscheinlich sein, dass der Ausgleichsklausel jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt oder nur der Ansatz eines "Erinnerungswertes" gerechtfertigt ist (in Anlehnung an BGH Beschl. v. 28.11.1990 - VIII ZB 27/90; BGH Beschl. v. 15.03.1989 - VIII ZR 300/88; Hessisches LAG Beschl. v. 16.06.1964 - 5 Sa 366/63; LAG Hamm Beschl. v. 28.02.1980 - 8 Ta 215/79; LAG Düsseldorf Beschl. v. 30.09.1987 - 7 Ta 140/87; Brandenburgisches OLG 20.06.2002 - 10 W 16/01).
  • OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Der Vergleichswert erhöht sich nur um den (Teil-) Betrag, der bei summarischer Prüfung durchsetzbar erscheint (vergleiche OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.1980 - 5 U 124/79; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.06.1964 - 5 Sa 366/63 - jeweils nach juris; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 5526 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 5 Ta 180/14

    Streitwert - Ausschluss von Schadenersatzansprüchen - Vergleichsmehrwert

    Gleiches gilt auch für mitverglichene, nicht rechtshängig gewesene streitige Ansprüche (LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2010 - 1 Ta 32/10 - LAG Hamm 28. Februar 1980 - 8 Ta 215/79 - MDR 1980, 613; LAG Düsseldorf 30. September 1987 - 7 Ta 140/87 - JurBüro 1988, 778; LAG Frankfurt/Main 16. Juni 1964 - 5 Sa 366/63 - NJW 1964, 2129; LAG Hamburg 15. Oktober 1985 - 3 Ta 16/85 -), wobei es nicht auf die ursprüngliche Höhe des geltend gemachten Anspruchs und den Umfang des "Nachlasses", sondern ausschließlich auf das Schadensersatzrisiko ankommt, dem sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bei realistischer Betrachtung ausgesetzt sehen musste (LAG Nürnberg, 1. März 2010 - 4 Ta 171/09 - Juris; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2012 § 12 ArbGG Rn. 320; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Auflage Rn. 5719).
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