Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.12.1971 - 5 Ss 1010/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,11588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20
Strafbefehl, nachträgliche Ergänzung, Zulässigkeit
Somit ist der vorliegende Strafbefehl grundsätzlich der Rechtskraft fähig, da in der Regel zwischen einem Absehen von Strafe und der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis kein untrennbarer innerer Zusammenhang besteht (OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 Ss 1010/71, juris). - OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 12 M 2503/00
Aberkennung; Alkohol; Ausland; ausländische Fahrerlaubnis; Begründung; …
Sieht man den Sinn der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 267 Abs. 6 Satz 2 StPO darin, der Straßenverkehrsbehörde Klarheit über den Umfang der Bindungswirkung des § 3 Abs. 4 StVG n. F. zu verschaffen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.12.1971 - 5 Ss 1010/71 - , DAR 1972, 131(132) - zu § 4 Abs. 3 StVG a. F. ;… s. auch Meyer-Goßner, in: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, RdNr. 37 zu § 267 sowie RdNr. 11 zu § 409), so dürfte hier eine Bindungswirkung zu verneinen, der Antragsgegner mithin doch zu der Aufforderung vom 8. November 1999 berechtigt gewesen sein.