Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.1995 - 5 Ss 153/95 - 59/95 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5506
OLG Düsseldorf, 23.05.1995 - 5 Ss 153/95 - 59/95 I (https://dejure.org/1995,5506)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.1995 - 5 Ss 153/95 - 59/95 I (https://dejure.org/1995,5506)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 5 Ss 153/95 - 59/95 I (https://dejure.org/1995,5506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Zusammenfassung)

    Blutalkoholbestimmung - bei ADH-Geräten und Gaschromatographen ist keine Eichung nötig

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1995 - 5 Ss 153/95
    Die fehlende Eichung steht der Verwertbarkeit der mit diesen Geräten gewonnenen Ergebnisse nicht entgegen, zumal durch die erfolgreiche Teilnahme der Untersuchungslabors an Ringversuchen zur Präzision von Blutalkoholbestimmungen - wie hier - die Einhaltung der erforderlichen Meßgenauigkeit sichergestellt wird (vgl. BGH NZV 1990, 357 ; Gutachten BGA a.a.O.).
  • BayObLG, 28.02.1978 - 1 ObOWi 729/77

    Schweigen des Angeklagten als Zustimmung zur Erklärung seines Verteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.1995 - 5 Ss 153/95
    Im übrigen wäre das neue Vorbringen auch deshalb unbeachtlich, weil zum einen der Angeklagte keine Fälschung des Protokolls (§ 274 StPO ) behauptet und weil die in Gegenwart des Angeklagten erklärte Zustimmungserklärung des Verteidigers die des Angeklagten im allgemeinen ersetzt, wenn dieser nicht widerspricht (vgl. BayObLGSt 1978, 17 ; LR - Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 325 Rdnr. 17 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 325 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 17.10.1995 - 1St RR 139/95
    Die fehlende Eichung dieser Geräte führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot der mit ihnen gewonnenen Ergebnisse der Blutalkoholuntersuchung (wie OLG Düsseldorf NZV 1995, 365).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht