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   OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99   

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https://dejure.org/1999,18491
OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99 (https://dejure.org/1999,18491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.1999 - 5 Ss 223/99 (https://dejure.org/1999,18491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 1999 - 5 Ss 223/99 (https://dejure.org/1999,18491)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Aufhebung, Schwere der Tat, Folgen der Verurteilung, Unterbringung, Entziehungsanstalt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99
    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
  • OLG Köln, 31.03.1993 - Ss 119/93

    Schwere der Tat; Mitwirkung; Verteidiger; Aussetzung der Vollstreckung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99
    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
  • OLG Hamm, 26.03.1997 - 2 Ss 308/97

    Strafprozeßrecht: Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen heroinabhängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99
    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1995 - 5 Ss 81/95
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99
    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
  • OLG Hamm, 24.06.1997 - 2 Ws 213/97
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99
    So wird überwiegend als Anlaß gesehen, einen Verteidiger beizuordnen, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (vgl. hierzu OLG Köln StV 1993, 402; OLG Frankfurt StV 1995, 628; OLG Düsseldorf VRS 89, 367 f; OLG Hamm wistra 1997, 318 ff. und Beschluß vom 26.03.1997 - 2 Ss 308/97 - BayObLG in VRS 90, 211 (Anm: falsches Zitat)).
  • OLG Hamm, 31.08.1999 - 4 Ss 938/99

    Hauptverhandlung ohne Verteidiger, notwendige Verteidigung, Schwere der Tat,

    In der Regel gebietet der Gesichtspunkt der Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluß vom 23.03.1999 - 5 Ss 223/99 - st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 - und vom 26.08.1999 - 4 Ws 303/99 -).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich vorliegend um einen einfach gelagerten Fall handelt, in dem die ohnehin nicht starre Grenze hinsichtlich der zu erwartenden Rechtsfolgen von einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglicherweise maßvoll überschritten werden konnte, ohne daß dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden mußte (vgl. OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluß vom 23.03.1999 - 5 Ss 223/99 -).

  • OLG Hamm, 03.08.2000 - 4 Ss 657/00

    Aufhebung, notwendige Verteidigung, Verhandlung ohne Verteidiger, mehr als ein

    Nach heute überwiegender und zutreffender Auffassung wird jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung in aller Regel ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht (vgl. hierzu OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 2 Ss 136/95 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 23. März 1999 - 5 Ss 223/99; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 31. August 1999 - 4 Ss 938/99 - und vom 6. April 2000 - 4 Ss 356/00 -).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidigung wegen Schwere der Tat,

    Die Verurteilung war jedoch mit absehbaren schwerwiegenden weiteren Folgen verbunden, die neben der Straferwartung ebenfalls bei der Beurteilung der Schwere der Tat zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 23. März 1999 - 5 Ss 223/99 - BayObLG a.a.O.).
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