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   OLG Hamm, 20.07.2000 - 5 Ss 553/00   

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OLG Hamm, 20.07.2000 - 5 Ss 553/00 (https://dejure.org/2000,45859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2000 - 5 Ss 553/00 (https://dejure.org/2000,45859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 5 Ss 553/00 (https://dejure.org/2000,45859)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung, Ladung durch öffentliche Zustellung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Sachrüge, Verfahrensrüge, nachträgliches Entschuldigungsvorbringen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2000 - 5 Ss 553/00
    Die in dem Revisionsbegründungsschriftsatz vom 10. April 2000 allein erhobene Sachrüge greift nicht durch, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die mit der Sachrüge verfolgte Revision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO die Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen, eröffnet (vgl. BGHSt 21, 242; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 49 m.w.N. - eine weitergehende Prüfung des angefochtenen Verwerfungsurteils aufgrund einer Sachrüge findet auch nach dieser Auffassung nicht statt -), oder ob ein Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO mit der Sachrüge nicht angegriffen werden kann (so OLG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 20. Januar 2000 - 1 Ss 293/99 -).
  • OLG Koblenz, 20.01.2000 - 1 Ss 293/99

    Sachrüge bei Revision gegen ein Verwerfungsurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2000 - 5 Ss 553/00
    Die in dem Revisionsbegründungsschriftsatz vom 10. April 2000 allein erhobene Sachrüge greift nicht durch, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die mit der Sachrüge verfolgte Revision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO die Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen, eröffnet (vgl. BGHSt 21, 242; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 49 m.w.N. - eine weitergehende Prüfung des angefochtenen Verwerfungsurteils aufgrund einer Sachrüge findet auch nach dieser Auffassung nicht statt -), oder ob ein Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO mit der Sachrüge nicht angegriffen werden kann (so OLG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 20. Januar 2000 - 1 Ss 293/99 -).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2000 - 5 Ss 553/00
    Eine Umdeutung der ausdrücklich erhobenen Sachrüge nach § 300 StPO in die (Verfahrens-)Rüge der Verletzung des § 329 StPO, die grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 49), scheidet im Ergebnis aus, weil diese Verfahrensrüge unzulässig wäre.
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