Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,32753
OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00 (https://dejure.org/2000,32753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00 (https://dejure.org/2000,32753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 5 Ss OWi 61/00 (https://dejure.org/2000,32753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,32753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Aufhebung, übermäßige Straßenbenutzung, unerlaubtes Rennen, fehlende Wiedergabe von Zeugenaussagen, Höhe der Geldbuße, Darlegung der Bußgeldhöhe

  • IWW
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 13.07.1994 - Ss (BZ) 30/94
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00
    Nach Nr. 1. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt.

    Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38).

  • OLG Karlsruhe, 19.05.1983 - 2 Ss 67/83

    Verbotenes Rennen; Durchschnittsgeschwindigkeit; Europa-Cannonball-Rallye

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00
    Nach Nr. 1. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt.

    Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56).

  • OLG Hamm, 07.04.1997 - 2 Ss OWi 260/97
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00
    Nach Nr. 1. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1990 - 5 Ss OWi 312/90
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00
    Selbst bei Verhängung einer Regelbuße nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) reicht der bloße Hinweis auf die entsprechende Nummer im Bußgeldkatalog nicht aus, vielmehr muss aus den Urteilsgründen erkennbar sein, dass der Tatrichter den Regelsatz aufgrund eigener Prüfung für angemessen erachtet, wobei allerdings an den Umfang der Begründungspflicht insoweit keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BayObLG MDR 1970, 258; OLG Düsseldorf NZV 1991, 44; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 17 Rdnr. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht