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   BGH, 17.02.1987 - 5 StR 14/87   

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https://dejure.org/1987,6741
BGH, 17.02.1987 - 5 StR 14/87 (https://dejure.org/1987,6741)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1987 - 5 StR 14/87 (https://dejure.org/1987,6741)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 5 StR 14/87 (https://dejure.org/1987,6741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86

    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 17.02.1987 - 5 StR 14/87
    Der Senat weist darauf hin, daß im Zusammenhang mit dem Fall P. die bisherigen Feststellungen zur inneren Tatseite undeutlich sind: Es ist nicht erkennbar, ob sich der gemeinsame Tatplan auf die Wegnahme von Geld oder auf das Kraftfahrzeug des Tatopfers bezog; im letzteren Falle wären nähere Feststellungen über die weiteren Planungen notwendig gewesen (vgl. BGH JZ 1986, 1123).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    Bezieht sich der Vorgang, währenddessen die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen war, nur auf einen abtrennbaren Teil des Urteils, so ist auch nur dieser Teil des Urteils aufzuheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1995 - 3 StR 284/95, NStZ 1996, 202, 203; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5; Beschlüsse vom 17. Februar 1987 - 5 StR 14/87, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20, NStZ 2021, 760, 761).
  • BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02

    Unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit (Hinweis auf die Möglichkeit der

    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95

    Revisionsgrund - Nicht öffentliche Sitzung - Ausschluß der Öffentlichkeit

    Insoweit handelt es sich um einen selbständigen Tatkomplex, der auf der Grundlage anderer Beweismittel festgestellt worden ist (UA S. 15 bis 27; vgl. zur Reichweite absoluter Revisionsgründe BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; Pikart in KK, 3. Aufl. § 338 StPO Rdn. 6 m.w.N.).
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