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   BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72   

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BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72 (https://dejure.org/1972,7805)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1972 - 5 StR 193/72 (https://dejure.org/1972,7805)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1972 - 5 StR 193/72 (https://dejure.org/1972,7805)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unbarmherzigen und gefühllosen Gesinnung des Täters als Voraussetzungen für die Annahme einer grausamen Tötung - Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Täters oder der Täterin sowie der Vorgeschichte der Tat sowie deren Anlass und Beweggründe bei ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72
    Das ist rechtsirrig, denn auch bei der sogenannten reinen Schuldstrafe des § 17 Abs. 2 JGG ist für die Frage der Strafe in erster Linie das Wohl des Jugendlichen bzw. des ihm gleichstehenden Heranwachsenden maßgebend (BGHSt 15, 224, 226 [BGH 11.11.1960 - 4 StR 387/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72
    Das ist rechtsirrig, denn auch bei der sogenannten reinen Schuldstrafe des § 17 Abs. 2 JGG ist für die Frage der Strafe in erster Linie das Wohl des Jugendlichen bzw. des ihm gleichstehenden Heranwachsenden maßgebend (BGHSt 15, 224, 226 [BGH 11.11.1960 - 4 StR 387/60]; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61].
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 464/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 76, 298) zur Annahme einer grausamen Tötung stets verlangt, daß sie durch die Art, Stärke oder Dauer der Ausführungshandlung dem Opfer besondere körperliche oder seelische Schmerzen verursacht, daß der Täter die Umstände, welche diese besonderen Qualen bedingen, kennt und will, und daß seine Handlungsweise auf einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung beruht (BGSt 3, 180; BGH 5 StR 568/52 vom 18. Dezember 1952; 5 StR 464/54 vom 12. Oktober 1954).
  • BGH, 18.12.1952 - 5 StR 568/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 76, 298) zur Annahme einer grausamen Tötung stets verlangt, daß sie durch die Art, Stärke oder Dauer der Ausführungshandlung dem Opfer besondere körperliche oder seelische Schmerzen verursacht, daß der Täter die Umstände, welche diese besonderen Qualen bedingen, kennt und will, und daß seine Handlungsweise auf einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung beruht (BGSt 3, 180; BGH 5 StR 568/52 vom 18. Dezember 1952; 5 StR 464/54 vom 12. Oktober 1954).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    Die unzulängliche Berücksichtigung der persönlichkeitsbedingten Besonderheiten der Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 5 StR 193/72; BGH NStZ 1982, 379) weckt die Besorgnis, das Schwurgericht habe es zum Nachweis der Grausamkeit für genügend erachtet, dass sich die Angeklagten der harten Auswirkungen ihrer Tat - des Todes des Kindes - bewusst waren.
  • BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die

    Dem steht das vom Generalbundesanwalt herangezogene Urteil des Senats vom 16. Mai 1972 (5 StR 193/72) nicht entgegen.
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