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   BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82   

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https://dejure.org/1982,4545
BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82 (https://dejure.org/1982,4545)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1982 - 5 StR 308/82 (https://dejure.org/1982,4545)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1982 - 5 StR 308/82 (https://dejure.org/1982,4545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Problematik der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs einer behördlich Verwahrten - Verstoss gegen die Nichtvereidigung von Zeugen - Ausschluss von Gewaltanwendung durch gemeinschaftliche Vergewaltigung - Dienstlicher Zusammenhang zwischen Opfer und Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81

    Unwahre Unterstellungen durch das Gericht lediglich bei beweiserheblichen

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82
    Ein Ausnahmefall, wie ihn der 2. Strafsenat in BGHSt 30, 383 angenommen hat, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82
    Ein Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO schließt nicht aus, daß der Tatrichter den betreffenden Zeugen glaubt (BGHSt 10, 65, 70; BGH Urteil vom 15. September 1970 - 1 StR 409/70, bei Dallinger MDR 1971, 17).
  • BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Meineid - Rechtmäßigkeit des Verlustes der

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82
    Ein Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO schließt nicht aus, daß der Tatrichter den betreffenden Zeugen glaubt (BGHSt 10, 65, 70; BGH Urteil vom 15. September 1970 - 1 StR 409/70, bei Dallinger MDR 1971, 17).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Ein gerichtlicher Hinweis auf diesen Begründungswechsel wird von der Revision nicht vermißt und war auch nicht geboten, da ein Fall, wie ihn der 2, Strafsenat in BGHSt 30, 383 angenommen hat, nicht vorliegt (vgl. BGH GA 1972, 272; BGH NStZ 1981, 96; BGH Urteil vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82 -).
  • BGH, 13.10.1992 - 4 StR 434/92

    Sexueller Missbrauch von Gefangenen - Subjektive Voraussetzungen der

    Der Umstand, daß er bedingt durch Umbaumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt über einen Schlüssel verfügte, mit dem er sich Zugang zu der Zelle der Gefangenen verschaffen konnte (ohne deswegen dazu befugt zu sein), begründet nicht das von dem Tatbestand vorausgesetzte besondere Beaufsichtigungs- oder Betreuungsverhältnis (vgl. BGH NJW 1983, 404).
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