Rechtsprechung
BGH, 07.07.1993 - 5 StR 359/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit einer Revision - Zu eigen machen rassistischer Beweggründe anderer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe: …
Daraus könnte zu entnehmen sein, dass S. die Tötung des Opfers als Bestrafung für die Anzeige bei der Polizei billigte und sich dieses Motiv zu eigen machte (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93; BGH NStZ 1996, 384). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt …
So tötet aus niedrigen Beweggründen auch derjenige, der sich die rassistischen Beweggründe anderer zu eigen macht (Senatsbeschluß vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93 - vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 28 f.). - BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Da der Tötungsvorsatz sich andererseits nicht von selbst versteht, kann eine Durchentscheidung nicht erfolgen; zumal da Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen (vgl. Senatsurteil vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93 - und Senatsbeschluß vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93 -) in Betracht kommt.