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   BGH, 07.04.1978 - 5 StR 48/78   

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https://dejure.org/1978,9432
BGH, 07.04.1978 - 5 StR 48/78 (https://dejure.org/1978,9432)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1978 - 5 StR 48/78 (https://dejure.org/1978,9432)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1978 - 5 StR 48/78 (https://dejure.org/1978,9432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Steuerverkürzung - Möglichkeit eines Rechenfehlers des Gerichts - Möglichkeit des Missverstehens des Begriffs Veräußerungsgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - 5 StR 48/78
    Zum Inhalt des Vorsatzes der Steuerverkürzung gehört, daß der Täter den nach Grund und Höhe bestimmten Steueranspruch kennt oder wenigstens für möglich hält und ihn gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGHSt 5, 90,92).
  • OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10

    Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen des Tatgerichts

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall grundsätzlich nicht nur die Summe der vorsätzlich verkürzten Steuern, sondern auch deren Berechnung im Einzelnen angeben (BGH v. 7.4.1978, 5 StR 48/78, zitiert nach juris Rdn. 2).

    Dies ist noch nicht der Fall, wenn der Täter die Höhe eines Anspruchs lediglich erkennen konnte, jedoch nicht erkannt hat (vgl. BGH v. 7.4.1978, aaO zitiert nach juris Rdn. 7).

  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

    Die Berechnungsgrundlagen für die Steuerverkürzungen, deren Angabe in den Urteilsgründen regelmäßig erforderlich ist (Senatsentscheidungen vom 7.April 1978 - 5 StR 48/78 -und vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 - BGH BStBl 1956 1, 441 und Urteil vom 19.Februar 1965 - 4 StR 508/64 -), hat der Tatrichter zwar nur äußerst knapp dargelegt.
  • BGH, 20.06.1980 - 5 StR 542/79

    Steuerhinterziehung durch zu Unrecht erhöhte Absetzungen - Inanspruchnahme von

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall grundsätzlich nicht nur die Summe der verkürzten Steuern sondern auch deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77; Beschlüsse vom 7. April 1978 - 5 StR 48/78 -, vom 27. Juni 1978 - 5 StR 10/78 - und 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79 - bei Holtz in MDR 1980, 455).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 526/80

    Nichtheranziehung von Beweismitteln, obwohl Sachverhalt dazu Anlass gab -

    Der neue Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Art und Höhe der vorsätzlich verkürzten Steuern im einzelnen angeben müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 7. April 1978 - 5 StR 48/78 -).
  • BGH, 27.06.1978 - 5 StR 10/78

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts -

    Bei einer solchen Verurteilung müssen die Urteilsgründe nicht nur die Summe der vorsätzlich verkürzten Steuern, sondern auch die Berechnung angeben, wie sich die falschen Angaben auf die Ermittlung des Steueranspruchs ausgewirkt haben (BGH Beschluß vom 7. April 1978 - 5 StR 48/78).
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