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   BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93   

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https://dejure.org/1993,6686
BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93 (https://dejure.org/1993,6686)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1993 - 5 StR 567/93 (https://dejure.org/1993,6686)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1993 - 5 StR 567/93 (https://dejure.org/1993,6686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erfordernis des Rechnens mit einer längeren Postlaufzeit als einen Tag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93
    Mit einer längeren Postlaufzeit als einem Tag brauchte er nicht zu rechnen (BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4; BGH Beschluß vom 21. April 1993 - 3 StR 115/93 -).
  • BGH, 21.04.1993 - 3 StR 115/93

    Schuldhaftes Versäumen der Berufungsfrist eines in Untersuchungshaft sitzenden

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93
    Mit einer längeren Postlaufzeit als einem Tag brauchte er nicht zu rechnen (BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4; BGH Beschluß vom 21. April 1993 - 3 StR 115/93 -).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

    Zur Entscheidung des BGH vom 14. September 1993 (5 StR 567/93, veröffentlicht in GA 1994, 75) fehlt es an einer Divergenz.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

    Die genannte Rechtsprechung der OLG Hamm und des BGH (vgl. auch NJW 1999, 2118; GA 1994, 75; BGHR StPO § 44 S. 1 Verhinderung 4), die - wie dargestellt - nur normale Postsendungen bzw. Einwurf-Einschreiben betrifft, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Mit einer längeren Postlaufzeit als einem Tag musste der Verurteilte nicht rechnen (zu vgl. BGH GA 1994, 75; OLG Hamm, Beschluss vom 26. April 2007 - 1 Ws 282/07 - bei juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdnr. 44).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 3 Ss 295/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Darlegungslast bei Fristversäumung wegen

    Mangels dieser Angaben ­sein Vorbringen erschöpft sich in einer bloßen Rechtsbehauptung- läßt sich nicht beurteilen, ob der Angeklagte sein Rechtsmittel tatsächlich ordnungsgemäß und so rechtzeitig der Post überantwortet hat, daß er unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlauffrist (vgl. hierzu BGH, GA 1994, 75) mit ihrem Eingang noch vor Ablauf des 6.6.2001 rechnen konnte.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 3 Ws 956/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Postlaufzeit

    Bei dieser Sachlage durfte der Beschwerdeführer von einem Posteingang beim Empfänger am darauffolgenden Tage ausgehen, weil die übliche Postlaufzeit nur einen Tag beträgt (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; BGH GA 1994, 75; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4; BGH NJW-RR 2004, 1217 [BGH 13.05.2004 - V ZB 62/03] ; NJW 1999, 2118; Cirener in BeckOK StPO Stand: 01.09.2015 § 44 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 425/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Mit einer längeren Postlaufzeit als einem Tag musste der Verurteilte nicht rechnen (zu vgl. BGH GA 1994, 75; OLG Hamm, Beschluss vom 26. April 2007 - 1 Ws 282/07 - bei juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdnr. 44).
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