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BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Behandlung widersprüchlicher Ausführungen zu Ausmaß und Entwicklung einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten durch das Gericht - Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen möglichem Einfluss einer aufgehobenen Einzelstrafe auf weitere verhängte Einzelstrafen - ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
Nur wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB bei Begehung einer Straftat positiv feststehen, darf aber darauf eine Anordnung nach § 63 StGB gestützt werden (BGHSt 34, 22, 26;… BGHR StGB § 63 Zustand 14; st. Rspr.). - BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86
Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
Ob er auch deshalb keinen Bestand haben könnte, weil die Strafkammer eine - kumulativ nach ständiger Rechtsprechung nicht mögliche - erhebliche Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit angenommen hat (UA S. 28, 29; vgl. hiergegen BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1, Gefährlichkeit 5, Zustand 11), bedarf keiner Entscheidung. - BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
Sofern die 1989 und 1990 gegen den Angeklagten verhängten Geldstrafen nicht vollstreckt sein sollten, bilden sie jeweils eine Zäsur im Sinne des § 55 StGB, die zur Verhängung mehrerer - dann notwendig aussetzungsfähiger - (evtl. Gesamt-) trafen nötigt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 55 Rdn. 7., 7 a). - BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
Nur wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB bei Begehung einer Straftat positiv feststehen, darf aber darauf eine Anordnung nach § 63 StGB gestützt werden (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Zustand 14; st. Rspr.). - BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93
Anforderungen an die Feststellung eines Brandstiftungsvorsatzes - Beachtlichkeit …
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
Für den Fall einer erneuten Anordnung nach § 63 StGB werden die - im angefochtenen Urteil (UA S. 39) noch fälschlich geprüften (§ 67 b Abs. 1 Satz 2 StGB) - Voraussetzungen des § 67 b StGB, sofern nunmehr Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93 - Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 83), insbesondere nach inzwischen erfolgter längerer einstweiliger Unterbringung schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit besonders naheliegend in Betracht zu ziehen sein.
- BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der …
Das allein rechtfertigte eine Gefährlichkeitsprognose aber nur nach intensiver Auseinandersetzung mit Umständen, die gegen eine wirkliche Gewaltbereitschaft des Beschuldigten sprechen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1993 - 5 StR 617/93). - BGH, 23.08.2002 - 2 StR 291/02
Tatsächliche Gewalt über einen Schießkugelschreiber
Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über den Schießkugelschreiber unterfällt der Spezialnorm des § 53 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 37 Abs. 1 Nr. 1 c WaffG, die § 53 Abs. 3 Nr. 1a i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG verdrängt (BGH, Beschl. vom 9. November 1993 - 5 StR 617/93;… Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl., § 53 Rdn. 18).