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   BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93   

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https://dejure.org/1993,12288
BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93 (https://dejure.org/1993,12288)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1993 - 5 StR 617/93 (https://dejure.org/1993,12288)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1993 - 5 StR 617/93 (https://dejure.org/1993,12288)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Behandlung widersprüchlicher Ausführungen zu Ausmaß und Entwicklung einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten durch das Gericht - Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen möglichem Einfluss einer aufgehobenen Einzelstrafe auf weitere verhängte Einzelstrafen - ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
    Nur wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB bei Begehung einer Straftat positiv feststehen, darf aber darauf eine Anordnung nach § 63 StGB gestützt werden (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Zustand 14; st. Rspr.).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
    Ob er auch deshalb keinen Bestand haben könnte, weil die Strafkammer eine - kumulativ nach ständiger Rechtsprechung nicht mögliche - erhebliche Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit angenommen hat (UA S. 28, 29; vgl. hiergegen BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1, Gefährlichkeit 5, Zustand 11), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
    Sofern die 1989 und 1990 gegen den Angeklagten verhängten Geldstrafen nicht vollstreckt sein sollten, bilden sie jeweils eine Zäsur im Sinne des § 55 StGB, die zur Verhängung mehrerer - dann notwendig aussetzungsfähiger - (evtl. Gesamt-) trafen nötigt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; Dreher/Tröndle a.a.O. § 55 Rdn. 7., 7 a).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
    Nur wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB bei Begehung einer Straftat positiv feststehen, darf aber darauf eine Anordnung nach § 63 StGB gestützt werden (BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Zustand 14; st. Rspr.).
  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93

    Anforderungen an die Feststellung eines Brandstiftungsvorsatzes - Beachtlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93
    Für den Fall einer erneuten Anordnung nach § 63 StGB werden die - im angefochtenen Urteil (UA S. 39) noch fälschlich geprüften (§ 67 b Abs. 1 Satz 2 StGB) - Voraussetzungen des § 67 b StGB, sofern nunmehr Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93 - Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 83), insbesondere nach inzwischen erfolgter längerer einstweiliger Unterbringung schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit besonders naheliegend in Betracht zu ziehen sein.
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Das allein rechtfertigte eine Gefährlichkeitsprognose aber nur nach intensiver Auseinandersetzung mit Umständen, die gegen eine wirkliche Gewaltbereitschaft des Beschuldigten sprechen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1993 - 5 StR 617/93).
  • BGH, 23.08.2002 - 2 StR 291/02

    Tatsächliche Gewalt über einen Schießkugelschreiber

    Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über den Schießkugelschreiber unterfällt der Spezialnorm des § 53 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 37 Abs. 1 Nr. 1 c WaffG, die § 53 Abs. 3 Nr. 1a i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG verdrängt (BGH, Beschl. vom 9. November 1993 - 5 StR 617/93; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl., § 53 Rdn. 18).
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