Rechtsprechung
BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut - Berücksichtigung und Abwägung anderer Methoden durch den Tatrichter, wenn er sich zur Urteilsfindung auf eine wenig erprobte wissenschaftliche Methode stützt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 250
- StV 1994, 227
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
Holzschutzmittel
Bei der Beweiswürdigung hat er dann aber die für und gegen die noch nicht allgemein anerkannten Methoden und Ergebnisse sprechenden Gesichtspunkte mitzuberücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 1994 - 5 StR 620/93 = StV 94, 227).Stützt sich der Tatrichter allerdings auch auf wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Methoden oder Erkenntnisse, so muß er das Revisionsgericht durch eine Darstellung des Streitstandes in die Lage versetzen, zu überprüfen, ob die Abwägung der für und gegen die Methoden oder Erkenntnisse sprechenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei stattgefunden hat (vgl. BGH a.a.O. = StV 94, 227;… BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 5).
- BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …
Daß das Landgericht dies bedacht und unter diesen Gesichtspunkten die Gutachten der Sachverständigen kritisch hinterfragt und in Auseinandersetzung mit den dazu in den einschlägigen Fachkreisen vertretenen Meinungen eigenständig bewertet (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 41, 206, 214 f.; BGH StV 1994, 227, 228;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17) und deshalb zu Recht einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit angenommen hat, ist durch die Urteilsgründe nicht genügend belegt. - BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der …
- BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten
Bei der Beweiswürdigung hat das Gericht dann aber diesen Umstand einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, die sich sowohl auf die allgemeinen Grundsätze der neuen Methode selbst als auch auf ihre konkrete Anwendung beziehen muß (BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250). - BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten
Im vorliegenden Fall kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung und der Entwicklung der Aussage des Kindes eine so erhebliche Bedeutung zu, daß - zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - auf deren erschöpfende Darstellung und Erörterung in den Urteilsgründen nicht verzichtet werden kann (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 227; 1995, 6, 7; NStZ 1995, 558;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 12;… § 337 Rdn. 27, 29). - BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98
Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme
Die Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung kann gebieten, sich auch über Methoden und Verfahren zu unterrichten, die noch nicht allgemein anerkannt sind (vgl. BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250 [BGH 21.01.1994 - 5 StR 620/93]). - BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96
Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit …
Der Entstehungsgeschichte kommt gerade vor dem Hintergrund personensorgerechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Kindeseltern besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).