Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1991 - 5 StR 85/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7538
BGH, 09.04.1991 - 5 StR 85/91 (https://dejure.org/1991,7538)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1991 - 5 StR 85/91 (https://dejure.org/1991,7538)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1991 - 5 StR 85/91 (https://dejure.org/1991,7538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schluss auf die Zahlungsunwilligkeit des Angeklagten aus dessen Zahlungsunfähigkeit - Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schluss auf die Zahlungsunwilligkeit des Angeklagten aus dessen Zahlungsunfähigkeit; Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 1 Ss 43/05

    Eingehungsbetrug: Täuschung über Zahlungsfähigkeit in Fällen hinausgeschobener

    Sofern sich aus den Umständen nicht ausnahmsweise ergibt, dass es dem Vertragspartner auf die Zahlungsfähigkeit gerade im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. BGH StV 1984, 511), bezieht sich in solchen Fällen die stillschweigende Erklärung des Schuldners, zur Vertragserfüllung willens und nach seiner Erwartung auch in der Lage zu sein, erst auf den Fälligkeitstermin (BGHSt 15, 24; StV 1984, 511; StV 1985, 188; StV 1991, 419; Kühl, StGB, 24. Aufl. § 263 Rdn. 9; Tröndle/Fischer aaO; Cramer in: Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdn. 27; Tiedemann in: LK, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdn. 38).

    c) Feststellungen fehlen auch, soweit die regelmäßig in der Eingehung vertraglicher Verpflichtungen mit Vereinbarung eines späteren Fälligkeitstermins liegende stillschweigende Erklärung des Schuldners, zur Vertragserfüllung willens und nach seiner begründeten Erwartung bei Fälligkeit auch in der Lage zu sein (BGH StV 1985, 188; BGHSt 15, 24; StV 1991, 419; Kühl, StGB, 24. Aufl. § 263 Rdn. 9; Tröndle/Fischer aaO; Tiedemann in: LK, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdn. 38), in Betracht steht.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23

    Vertragsschluss ist keine Bonitätsbestätigung!

    So kann etwa aus dem Umstand, dass ein Käufer im Zeitpunkt der Bestellung von Ware nicht in der Lage ist, seine bestehenden Verbindlichkeiten in vollem Umfang zu begleichen, sondern liquide Mittel immer nur Tilgung der ältesten und aus seiner Sicht dringlichsten Forderung verwendet, nicht auf Zahlungsunwilligkeit bezüglich des konkreten Bestellvorgangs geschlossen werden, womit die Annahme einer konkludenten Täuschung allein wegen Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausscheidet (BGH, Beschl. v. 09.04.1991 - 5 StR 85/91, StV 1991, 419; Saliger, in: Esser/Rübenstahl/Saliger/ Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 Rn. 39).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22

    Betrug (Kraftfahrzeughandel; Darlegung der Abgrenzung zwischen Eingehungsbetrug

    Die Strafkammer hätte bezogen auf die Tatzeitpunkte, also die Zeitpunkte der Vertragsschlüsse, dartun müssen, über welche liquiden Mittel der Angeklagte verfügte, wie sich die Auftragslage insgesamt gestaltete und welche (vorrangigen) Forderungen er befriedigte, statt die bestellten Fahrzeuge zu bezahlen (vgl. zu den Darlegungspflichten BGH, Beschluss vom 9. April 1991 - 5 StR 85/91 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht