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   LG Münster, 29.01.2003 - 5 T 1191/02   

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https://dejure.org/2003,16498
LG Münster, 29.01.2003 - 5 T 1191/02 (https://dejure.org/2003,16498)
LG Münster, Entscheidung vom 29.01.2003 - 5 T 1191/02 (https://dejure.org/2003,16498)
LG Münster, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 5 T 1191/02 (https://dejure.org/2003,16498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - 18 M 1950/02
  • LG Münster, 29.01.2003 - 5 T 1191/02

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 254
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 164/99

    Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Vollstreckungsschuldner

    Auszug aus LG Münster, 29.01.2003 - 5 T 1191/02
    Diese Rechtsprechung des OLG Köln (Rpfl. 2000, S. 223) ist inzwischen als herrschende Meinung anzusehen und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Beschluss v. 25. Mai 1998, 5 T 162/98).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05

    Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl

    Zum einen wird vertreten, der Gläubiger müsse die vor der Pfändung getroffene Wahl der Steuerklasse im laufenden Jahr in gleicher Weise gegen sich gelten lassen, wie er eine vor der Pfändung wirksam gewordene Abtretung des pfändbaren Teils der Lohnansprüche des Schuldners hinzunehmen hätte (OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 2 W 164/99, JurBüro 2000, 217; LG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 T 1191/02, Rpfleger 2003, 254).
  • LG Darmstadt, 01.02.2006 - 5 T 11/06
    Zum einen wird vertreten, der Gläubiger müsse die vor der Pfändung getroffene Wahl der Steuerklasse im laufenden Jahr in gleicher Weise gegen sich gelten lassen, wie er eine vor der Pfändung wirksam gewordene Abtretung des pfändbaren Teils der Lohnansprüche des Schuldners hinzunehmen hätte ( OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 2 W 164/99 , JurBüro 2000, 217; LG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 T 1191/02 , Rpfleger 2003, 254; Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Rdnr. 1134 b).
  • AG Winsen, 27.11.2008 - 9a M 20610/05
    Unstreitig ist, dass der Gläubiger, zumindest in dem Jahr nach Beginn der Pfändungsmaßnahme, hier 2006, keine Benachteiligung durch die Wahl der ungünstigeren Steuerklasse durch den Schuldner mehr hinzunehmen hat ( OLG Köln, JurBüro 2000, 217 [OLG Köln 03.01.2000 - 2 W 164/99] ; LG Münster, RPfleger 2003, 254; LG Stuttgart, JurBüro 2001, 111; LG Krefeld, JurBüro 2002, 547).
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