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   LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01   

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https://dejure.org/2002,24675
LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01 (https://dejure.org/2002,24675)
LG Potsdam, Entscheidung vom 09.01.2002 - 5 T 580/01 (https://dejure.org/2002,24675)
LG Potsdam, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 5 T 580/01 (https://dejure.org/2002,24675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Missverhältnisses zwischen der Tätigkeit des Zwangsverwalters und der gesetzlich festgeschriebenen Vergütung; Voraussetzungen für das Entstehen einer zweifachen Gebühr in einem Zwangsverwaltungsverfahren; Grundsätzliche Zubilligung der doppelten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Krefeld, 09.05.1990 - 6 T 93/90
    Auszug aus LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01
    Eingewendet wird u.a., dass eine Änderung der Gebührensätze dem Gesetzgeber vorbehalten sein muss und dass die allgemein gestiegenen Geschäftskosten des Verwalters durch die ebenso gestiegenen Mietzinsen ausgeglichen werden (vgl. LG Essen, Rpfleger 1989, 120, LG Hannover, Rpfleger 1991, 121, LG Braunschweig, Rpfleger 1999, 458, LG Leipzig, Rpfleger 1999, 504).

    Hierbei ist zu beachten, dass die ZwVerwVO und damit die in § 24 dieser Verordnung festgesetzten Vergütungssätze inzwischen über 30 Jahre alt sind und damit den gegenwärtigen wirtschaftlichen Gegebenheiten nur noch unzureichend gerecht werden (vgl. LG Hamburg, Rpfleger 1988, 200 f.; LG Frankfurt, Rpfleger 1991, 333, LG Krefeld, Rpfleger 1991, 121, LG Mainz, Rpfleger T996, 37 f. und Rpfleger 2000, 288; LG Frankenthal, Rpfleger 1993, 416 und 1997, 399; LG Stuttgart, Rpfleger 1997, 399, sowie Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, 12. Auflage, § 153, Rn. 20).

  • BVerfG, 19.10.2000 - 1 BvR 2365/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelungen der Zwangsverwalterverordnung

    Auszug aus LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01
    In einer neueren Entscheidung hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1 BvR 2365/98 (LG Görlitz)) die Praxis zahlreicher Gerichte, den Regelsatz des § 24 ZwVerwVO zu vervielfachen und gegebenenfalls zugleich die Erhöhungsmöglichkeit des § 25 ZwVerwVO anzuwenden, als möglichen Weg, die starren Werte der Verordnung den zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen anzupassen, nicht beanstandet.
  • LG Braunschweig, 26.03.1999 - 8 T 244/99
    Auszug aus LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01
    Eingewendet wird u.a., dass eine Änderung der Gebührensätze dem Gesetzgeber vorbehalten sein muss und dass die allgemein gestiegenen Geschäftskosten des Verwalters durch die ebenso gestiegenen Mietzinsen ausgeglichen werden (vgl. LG Essen, Rpfleger 1989, 120, LG Hannover, Rpfleger 1991, 121, LG Braunschweig, Rpfleger 1999, 458, LG Leipzig, Rpfleger 1999, 504).
  • LG Frankenthal, 01.03.1993 - 1 T 65/93
    Auszug aus LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01
    Hierbei ist zu beachten, dass die ZwVerwVO und damit die in § 24 dieser Verordnung festgesetzten Vergütungssätze inzwischen über 30 Jahre alt sind und damit den gegenwärtigen wirtschaftlichen Gegebenheiten nur noch unzureichend gerecht werden (vgl. LG Hamburg, Rpfleger 1988, 200 f.; LG Frankfurt, Rpfleger 1991, 333, LG Krefeld, Rpfleger 1991, 121, LG Mainz, Rpfleger T996, 37 f. und Rpfleger 2000, 288; LG Frankenthal, Rpfleger 1993, 416 und 1997, 399; LG Stuttgart, Rpfleger 1997, 399, sowie Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, 12. Auflage, § 153, Rn. 20).
  • LG Frankfurt/Main, 22.08.1990 - 9 T 399/90
    Auszug aus LG Potsdam, 09.01.2002 - 5 T 580/01
    Hierbei ist zu beachten, dass die ZwVerwVO und damit die in § 24 dieser Verordnung festgesetzten Vergütungssätze inzwischen über 30 Jahre alt sind und damit den gegenwärtigen wirtschaftlichen Gegebenheiten nur noch unzureichend gerecht werden (vgl. LG Hamburg, Rpfleger 1988, 200 f.; LG Frankfurt, Rpfleger 1991, 333, LG Krefeld, Rpfleger 1991, 121, LG Mainz, Rpfleger T996, 37 f. und Rpfleger 2000, 288; LG Frankenthal, Rpfleger 1993, 416 und 1997, 399; LG Stuttgart, Rpfleger 1997, 399, sowie Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, 12. Auflage, § 153, Rn. 20).
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