Rechtsprechung
VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 TG 1044/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Konkretisierung von Grundsätzen der Beitragsbemessung durch eine von einer Verbandsversammlung zu beschließende Beitragsordnung; Berücksichtigungsfähgkeit eines geänderten Satzungsrechts im Zeitpunkt des Ablaufs der Begründungsfrist im ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WVG § 6 Abs. 2 Nr. 6; WVG § 28; WVG § 30
Beitrag - Wasser- und Bodenverband: Ablauf; Änderung; Begründungsfrist; Beitragsordnung; Bekanntmachung; Bemessungsgrundsätze; Bodenverband; Konkretisierung; Rechtsnorm; Satzungsrecht; Verkündung; Wasserverband; Wirksamkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 02.05.2007 - 8 G 524/07
- VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 TG 1044/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 457 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gießen, 26.08.2008 - 8 L 1367/08
Rechtsschutz gegen die Umlage der Rechts- und Beratungskosten eines …
25 Wie bereits der Hess. VGH in seiner ebenfalls den Antragsgegner betreffenden Entscheidung vom 28.11.2007 (- 5 TG 1044/07 -, LKRZ 2008, 193 f.) ausgeführt hat, bedarf ein Beitragsbescheid wegen des Gesetzesvorbehalts für hoheitliche Eingriffe einer hinreichend bestimmten satzungsrechtlichen Grundlage, wobei die Regelung von Beitragsgrundsätzen allein nicht genügt.Insbesondere reicht ein schlichter Verbandsbeschluss zur Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze nicht aus (Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2007, a.a.O., unter Hinweis auf Löwer, in: Achterberg/Püttner/Würtenberger, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 1, Wasserverbandsrecht, Rdnr. 115, der ausdrücklich benennt, dass für Veranlagungsrichtlinien, d. h. vorliegend die Beitragsordnung, zwingend die Form einer Satzung zu verlangen ist).
Um wirksam zu sein, ist die Beitragsordnung als Satzung aber über die vom Hess. VGH in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (a.a.O.) geforderte Verkündung/Bekanntmachung hinaus noch seitens der Aufsichtsbehörde zu genehmigen.
- VG Gießen, 28.08.2008 - 8 L 1346/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung des Verbandsbeitrags eines …
Wie bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner ebenfalls den Antragsgegner betreffenden Entscheidung vom 28.11.2007 (- 5 TG 1044/07 -, LKRZ 2008, 193 f.) ausgeführt hat, bedarf ein Beitragsbescheid wegen des Gesetzesvorbehalts für hoheitliche Eingriffe einer hinreichend bestimmten satzungsrechtlichen Grundlage, wobei die Regelung von Beitragsgrundsätzen allein nicht genügt.Insbesondere reicht ein schlichter Verbandsbeschluss zur Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze nicht aus (Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2007, a.a.O., unter Hinweis auf Löwer, in: Achterberg/Püttner/Würtenberger, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 1, Wasserverbandsrecht, Rdnr. 115, der ausdrücklich benennt, dass für Veranlagungsrichtlinien, d. h. vorliegend die Beitragsordnung, zwingend die Form einer Satzung zu verlangen ist).
30 Um wirksam zu sein, ist die Beitragsordnung als Satzung aber über die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (a.a.O.) geforderte Verkündung/Bekanntmachung hinaus noch seitens der Aufsichtsbehörde zu genehmigen.
- VG Gießen, 22.08.2012 - 8 K 2987/11
Verbandsbeitrag
Diese Regelung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Aufnahme in der Satzung und einer entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung (vgl. Hess. VGH, B. v. 28.11.2007 - 5 TG 1044/07 -, LKRZ 2008, 193 f.).