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   VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 TG 3657/04   

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https://dejure.org/2005,3398
VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 TG 3657/04 (https://dejure.org/2005,3398)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.2005 - 5 TG 3657/04 (https://dejure.org/2005,3398)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 2005 - 5 TG 3657/04 (https://dejure.org/2005,3398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Straßenbeitrag; Zwischenweg; Verzweigung; Abrechnung von Abschnitten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Bürgers zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag zur Erneuerung einer Straße; Einbeziehung von Innenwegen in einem geschlossenen Gebiet an den Kosten für die Erneuerung einer Straße; Einbeziehung eines Erschließungsgebiets als Abrechnungsgebiet

  • Judicialis

    Hess KAG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HessKAG § 11
    Ausbaubeiträge; Abrechnungsgebiet bei Straßenanlage mit Verzweigungen - Abrechnungsgebiet, Abschnitt, Erschließungsanlage, Straßenbeitrag bei Erneuerung, gesonderte Abrechnung von Abschnitten, unselbständige Verzweigungen bei Straßen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag: Bestimmung des Abrechnungsgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 63 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 284
  • DVBl 2005, 1598 (Ls.)
  • DÖV 2006, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 30.09.1996 - 5 TG 2165/96

    Straßenbaubeitrag: Umbau oder Ausbau einer Straße nur in einem abgrenzbaren

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 TG 3657/04
    Gehe man nämlich von einer einzigen Erschließungsanlage aus, die den Hauptstraßenzug und die Innenwege als dessen unselbständige Verzweigungen umfasse, so stelle der Hauptstraßenzug einen Abschnitt dar, der sich bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30.09.1996 - 5 TG 2165/96 - HSGZ 1997, 249 = GemHH 1998, 167) gesondert abrechnen lasse.
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 TG 3657/04
    Ab einer bestimmten Länge - als Anhaltspunkt mag insoweit die vom Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegte Länge von 100 m bei nicht verzweigten Stichwegen dienen (BVerwG, Urteil vom 09.11.1984 - 8 C 77.83 - DVBl. 1985, 297) - und einer dieser Länge angemessenen Zahl zusätzlich erschlossener Grundstücke kann ein solcher Stichweg seinerseits eine selbständige Erschließungsanlage sein.
  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2004 - 12 G 3863/04

    Abrechnungsabschnitt; Erneuerung; Ringstraße; Stichstraße; Straßenbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 TG 3657/04
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2004 - 12 G 3863/04 (1) - geändert.
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06

    Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller

    Damit ist - um eine zutreffende Formulierung aus dem erstinstanzlichen Urteil aufzugreifen - "die Mitgliedschaft der (aller) Anlieger in der Solidargemeinschaft festgelegt, die für die Finanzierung der Einrichtung durch Straßenausbaubeiträge aufzukommen hat" sinngemäß ebenso VGH München, Urteil vom 19.9.1991 - 6 B 88.1578 -, BayVBl 1992, 728; OVG Schleswig, Urteil vom 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, DVBl 1998, 719 (721); VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2005 - 5 TG 3657/04 -, KStZ 2005, 219 (220), und VG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.3.1988, a.a.O., S. 151; anderer Ansicht - Pflicht zur Abschnittsbildung - OVG Greifswald, Beschlüsse vom 15.9.1998 - 1 M 54/98 -, NVwZ-RR 1999, 397, und vom 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, NVwZ-RR 2002, 304 (305); zur Problematik ausführlich Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 32 Rdnr. 6 und § 35 Rdnr. 23.
  • VGH Hessen, 06.12.2005 - 5 TG 1729/05

    Straßenbaubeitrag; Anlagenbegriff; Verzweigung eines Hauptstraßenzuges

    Eine das "Erschließungsgebiet" der Zufahrtsstrecke aussparende Bestimmung des Abrechnungsgebiets kommt insoweit auch dann nicht in Betracht, wenn die Ausbaumaßnahme ausschließlich im Bereich des Hauptstraßenzugs durchgeführt wird (Senatsbeschluss vom 18. August 2005 - 5 TG 3657/04 -).
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