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   VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86   

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https://dejure.org/1986,6261
VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86 (https://dejure.org/1986,6261)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86 (https://dejure.org/1986,6261)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. August 1986 - 5 TJ 1599/86 (https://dejure.org/1986,6261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 3 Buchst b ZuSEG
    Erhöhung einer Sachverständigenentschädigung nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 17.01.1985 - 8 TE 87/85

    Sachverständigenentschädigung; Zuschlag für Berufssachverständige

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, bei der Bestimmung des Umfangs, bis zu dem die nach § 3 Abs. 2 ZSEG zu gewährende Entschädigung erhöht wird, sei maßgebend darauf abzustellen, in welchem Umfang der Sachverständige durch seine Heranziehung Erwerbsverluste erleide, hält der Senat zwar für vertretbarer entscheidet sich jedoch für die Ausrichtung an anderen Gesichtspunkten und folgt dabei den Überlegungen des OLG Hamm (Beschluß vom 25. Mai 1972 - 3 Ws 273/71 - NJW 1972 S. 1533 ) und des 8. Senats (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1985 - 8 TE 87/85 -).
  • OLG Hamm, 25.05.1972 - 3 Ws 273/71
    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, bei der Bestimmung des Umfangs, bis zu dem die nach § 3 Abs. 2 ZSEG zu gewährende Entschädigung erhöht wird, sei maßgebend darauf abzustellen, in welchem Umfang der Sachverständige durch seine Heranziehung Erwerbsverluste erleide, hält der Senat zwar für vertretbarer entscheidet sich jedoch für die Ausrichtung an anderen Gesichtspunkten und folgt dabei den Überlegungen des OLG Hamm (Beschluß vom 25. Mai 1972 - 3 Ws 273/71 - NJW 1972 S. 1533 ) und des 8. Senats (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1985 - 8 TE 87/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen der Zuschlagsberechtigung vor, ist bei der Bemessung der Höhe des Zuschlags dem Gericht - im Beschwerdeverfahren dem Beschwerdegericht (vgl. Hess. VGH , Beschluss vom 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.1980 - 2 Ws 472/79 -, JurBüro 1981, Sp. 86 ) - Ermessen eröffnet.
  • VG Kassel, 31.08.2004 - 7 J 2038/02

    ARZTTERMIN, AUSFALL, BERUFSSACHVERSTÄNDIGER ZUSCHLAG, ENTSCHÄDIGUNG, GUTACHTER;

    Dass die allgemeine Entwicklung des Preisgefüges bei der Bemessung der Stundensatzerhöhungen zu berücksichtigen sei, habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof zwar in seinen Beschlüssen vom 13.08.1986 (5 TJ 1599/86) und vom 17.01.1985 (8 TE 87/85) anerkannt; damals habe die letzte Anhebung durch den Gesetzgeber um 16 Jahre zurückgelegen, während vorliegend lediglich 8 Jahre seit der letzten Anhebung verstrichen seien.
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