Rechtsprechung
LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 77 Abs 1 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beharrlicher Verletzungen der Regelungen einer Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 77 Abs. 1
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beharrlicher Verletzungen der Regelungen einer Betriebsvereinbarung - rechtsportal.de
BetrVG § 77 Abs. 1
Betriebsrat - Unterlassungsanspruch wegen beharrlichen Verletzungen der Regelungen einer Betriebsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 31.08.2011 - 1 BV 7/11
- LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86
Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht, da es sich bei dem Unterlassungsantrag um einen Leistungsantrag handelt (z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach juris;… BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 39, zitiert nach juris).aa) Die Betriebsvereinbarung ist Anspruchsgrundlage und zwar unabhängig davon, ob sich der Anspruch unmittelbar aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG ergibt oder ob er seinen Grund in der Betriebsvereinbarung selbst hat (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris).
Der Anspruch ist kein Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris).
Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs oder eines Unterlassungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris;… BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - Rn. 30, zitiert nach juris).
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Dazu gehört, dass sie betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 128, zitiert nach juris).An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (…vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 35, zitiert nach juris; BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 131, zitiert nach juris).
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Dafür besteht grundsätzlich eine Vermutung, es sei denn, dass die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 34, zitiert nach juris).An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 35, zitiert nach juris;… BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 131, zitiert nach juris).
- BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02
Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht, da es sich bei dem Unterlassungsantrag um einen Leistungsantrag handelt (…z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach juris; BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 39, zitiert nach juris). - BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98
Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Auch er ist hinreichend bestimmt (…vgl. in diesem Zusammenhang BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris). - BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Auch er ist hinreichend bestimmt (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - Rn. 23, zitiert nach juris;… BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris). - BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92
Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs oder eines Unterlassungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorliegen (…vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - Rn. 30, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus …
Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe macht Anträge nicht unbestimmt (BAG…, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 -, Rn. 23, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 TaBV 192/11 -, Rn. 13, juris). - LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17
Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit …
a) Die Beschwerdekammer folgt der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 29.04.2004, 1 ABR 30/02, vom 22.01.2013, 1 ABR 92/11 und vom 18.05.2010, 1 ABR 6/09; LAG Hamm, Beschluss vom 14.10.2013, 13 TaBV 38/13; LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, 5 TaBV 28/09 und Hess. LAG, Beschluss vom 19.04.2012, 5 TaBV 192/11), wonach die Durchführungspflicht des § 77 Abs. 1 BetrVG zugleich auch einen Unterlassungsanspruch begründet. - LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 TaBV 96/15
Anforderungen an die Organisation eines Postzustellunternehmens zur Einhaltung …
Dazu gehört, dass er betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (Hess. LAG 19. April 2012 -5 TaBV 192/11- Rn. 15). - LAG Hessen, 21.03.2016 - 16 TaBV 165/15
Auch das Abarbeiten von Rückständen im eigenen Zustellbezirk, die nicht von einer …
Dazu gehört, dass er betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (Hess. LAG 19. April 2012 - 5 TaBV 192/11 - Rn. 15).