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   LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11   

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https://dejure.org/2012,36608
LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11 (https://dejure.org/2012,36608)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11 (https://dejure.org/2012,36608)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. April 2012 - 5 TaBV 192/11 (https://dejure.org/2012,36608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 Abs 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beharrlicher Verletzungen der Regelungen einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beharrlicher Verletzungen der Regelungen einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 1
    Betriebsrat - Unterlassungsanspruch wegen beharrlichen Verletzungen der Regelungen einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht, da es sich bei dem Unterlassungsantrag um einen Leistungsantrag handelt (z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach juris; BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 39, zitiert nach juris).

    aa) Die Betriebsvereinbarung ist Anspruchsgrundlage und zwar unabhängig davon, ob sich der Anspruch unmittelbar aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG ergibt oder ob er seinen Grund in der Betriebsvereinbarung selbst hat (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Der Anspruch ist kein Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs oder eines Unterlassungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - Rn. 30, zitiert nach juris).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Dazu gehört, dass sie betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 128, zitiert nach juris).

    An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 35, zitiert nach juris; BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 131, zitiert nach juris).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Dafür besteht grundsätzlich eine Vermutung, es sei denn, dass die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 34, zitiert nach juris).

    An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 35, zitiert nach juris; BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 131, zitiert nach juris).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht, da es sich bei dem Unterlassungsantrag um einen Leistungsantrag handelt (z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach juris; BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 39, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Auch er ist hinreichend bestimmt (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Auch er ist hinreichend bestimmt (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11
    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs oder eines Unterlassungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - Rn. 30, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22

    Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus

    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe macht Anträge nicht unbestimmt (BAG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 -, Rn. 23, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 TaBV 192/11 -, Rn. 13, juris).
  • LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17

    Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit

    a) Die Beschwerdekammer folgt der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 29.04.2004, 1 ABR 30/02, vom 22.01.2013, 1 ABR 92/11 und vom 18.05.2010, 1 ABR 6/09; LAG Hamm, Beschluss vom 14.10.2013, 13 TaBV 38/13; LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, 5 TaBV 28/09 und Hess. LAG, Beschluss vom 19.04.2012, 5 TaBV 192/11), wonach die Durchführungspflicht des § 77 Abs. 1 BetrVG zugleich auch einen Unterlassungsanspruch begründet.
  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 TaBV 96/15

    Anforderungen an die Organisation eines Postzustellunternehmens zur Einhaltung

    Dazu gehört, dass er betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (Hess. LAG 19. April 2012 -5 TaBV 192/11- Rn. 15).
  • LAG Hessen, 21.03.2016 - 16 TaBV 165/15

    Auch das Abarbeiten von Rückständen im eigenen Zustellbezirk, die nicht von einer

    Dazu gehört, dass er betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (Hess. LAG 19. April 2012 - 5 TaBV 192/11 - Rn. 15).
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