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   LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12   

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LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,2927)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,2927)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 (https://dejure.org/2013,2927)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internetzugang und PC für Betriebsrat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internetzugang und PC für Betriebsrat

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat braucht sich nicht auf freies Hausmeisterbüro verweisen zu lassen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein nur zeitweise verfügbares Hausmeisterbüro reicht für die Betriebsratsarbeit oftmals nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrates auf einen ausgestatteten eigenen Büroraum nebst Internetzugang

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ohne freigestelltes Mitgliede können Betriebsräte einen eigenen Raum verlangen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    In jüngerer Rechtsprechung nimmt das BAG an, dass sich der Betriebsrat regelmäßig im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bewegt, wenn er einen Internetzugriff für die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats für erforderlich hält (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154).

    aaa) Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Büropersonal sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - NZA 2010, 709) .

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    In jüngerer Rechtsprechung nimmt das BAG allerdings an, dass sich der Betriebsrat regelmäßig im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bewegt, wenn er einen Internetzugriff für die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats für erforderlich hält (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07

    Betriebsrat, Betriebsratstätigkeit, Raum, Räumlichkeiten, Überlassung,

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Diese Aussagen beinhalten keine Abweichung von der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 (- 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187) .

    Die Räume müssen funktionsgerecht mit dem erforderlichen Mobiliar ausgestattet sein (LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 - 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187; ArbG Frankfurt 17. Februar 1999 - 2 BV 454/98 - NZA-RR 1999, 420; Fitting 26. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 109; Richardi/Thüsing § 40 BetrVG Rn. 64) .

    Es liegt nach den obigen Ausführungen auch keine Divergenz zu der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 (- 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187) vor.

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Aus Effektivitätsgründen darf der Betriebsrat die Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Ausstattung ihm obliegende Aufgaben vernachlässigen müsste (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - BAGE 122, 293).
  • LAG München, 08.07.2005 - 3 TaBV 79/03

    Betriebsratsraum

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Ohne Aussagekraft für diese Fragen ist insoweit die Entscheidung des LAG München vom 8. Juli 2005 (3 TaBV 79/03 - juris) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Insbesondere in einem Unternehmen, dessen vom Betriebsrat zu betreuende Betriebsstätten räumlich voneinander entfernt sind, kann es der Betriebsrat zur Ermöglichung des innerbetrieblichen Dialogs mit den von ihm repräsentierten Arbeitnehmern als erforderlich ansehen, dass seine Mitglieder jederzeit telefonieren können und telefonisch erreichbar sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - BAGE 132, 357; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 76) .
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Insbesondere in einem Unternehmen, dessen vom Betriebsrat zu betreuende Betriebsstätten räumlich voneinander entfernt sind, kann es der Betriebsrat zur Ermöglichung des innerbetrieblichen Dialogs mit den von ihm repräsentierten Arbeitnehmern als erforderlich ansehen, dass seine Mitglieder jederzeit telefonieren können und telefonisch erreichbar sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - BAGE 132, 357; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - AP § 40 BetrVG 1972 Nr. 76) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98

    Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Die Räume müssen funktionsgerecht mit dem erforderlichen Mobiliar ausgestattet sein (LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 - 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187; ArbG Frankfurt 17. Februar 1999 - 2 BV 454/98 - NZA-RR 1999, 420; Fitting 26. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 109; Richardi/Thüsing § 40 BetrVG Rn. 64) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass ein zu weit gefasster Globalantrag nicht zur Unzulässigkeit, sondern zur Unbegründetheit des Antrags führt (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09 - NZA 2012, 47, m.w.N.) .
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188) .
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

  • LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00

    Betriebsrat: Sachmittel - Ausstattung des Büroraums

  • LAG Hamm, 28.05.2010 - 13 TaBV 102/09

    Herausgabe der vom Betriebsrat genutzten Räume an Arbeitgeberin bei Beendigung

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 34/23

    Betriebsratsbüro

    Ob Räume dem Betriebsrat zur ständigen Benutzung überlassen werden oder ihm nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen, bestimmt sich dabei ebenso wie die Frage nach Zahl und Größe der bereitzustellenden Räume nach den Geschäftsbedürfnissen des Betriebsrats, die ihrerseits wieder von Art, Größe und Umfang des Betriebes abhängen (LAG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 -, Rn. 35, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 -, Rn. 28, juris; Fitting, 31. Aufl. 2022, § 40 BetrVG, Rn. 108).

    Es bleibt vielmehr ihr überlassen, berechtigten Bedürfnissen des Betriebsrats dadurch Rechnung zu tragen, dass sie ihm für größere Besprechungen zeitweise andere Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, sofern nur gewährleistet ist, dass der Betriebsrat jeder Zeit zusammenkommen und bei seiner Zusammenkunft auf die für die Betriebsratstätigkeit notwendigen Unterlagen - etwa in einem verschließbaren Schrank (GK-Weber, 12. Aufl. 2022, § 40 BetrVG, Rn. 149) - zugreifen kann (LAG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 -, Rn. 40, juris).

  • ArbG Dortmund, 17.06.2015 - 8 BV 83/14

    Streit über die Zuweisung eines Raumes für die Betriebsratsarbeit, Streit über

    Welche Anforderungen an den dem Betriebsrat zugewiesenen Raum zu stellen sind, richtet sich nach den betrieblichen Besonderheiten (LAG Köln Beschluss vom 23.01.2013 5 TaBV 7/12).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2019 - 17 BV 427/18
    Ein Anspruch ergebe sich aus § 40 Abs. 2 BetrVG, wie sich auch aus der Entscheidung des LAG Köln vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 - juris, ergebe.

    Auch die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des LAG Köln vom 23. Januar 2013 (- 5 TaBV 7/12 - juris) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 17 BVGa 426/18
    Ein derartiger Anspruch ergebe sich aus § 40 Abs. 2 BetrVG, wie sich auch aus der Entscheidung des LAG Köln vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 - juris, ergebe.

    Auch die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des LAG Köln vom 23. Januar 2013 (- 5 TaBV 7/12 -juris) führt zu keinem anderen Ergebnis.

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