Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 11.02.2004

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   OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03   

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https://dejure.org/2003,6535
OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 15a

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15
    Ohne eindeutige Regelung führt Rentenbezug nicht zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 15a
    Auslegung einer Vertragsklausel zur Beendigung der Tagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzung für eine Vertragsbeendigung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 822
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH VersR 2001, 576) sind Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen konfrontierter durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und bei verständiger Würdigung die jeweils gewählte Wortfassung unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.
  • OLG Oldenburg, 13.10.1999 - 2 U 179/99

    Ende eines Versicherungsverhältnisses mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 15 a AVB wirksam, weil dem Kläger im Bedingungswerk das Recht auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eingeräumt worden ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 752; OLG Koblenz VersR 2000, 1008).
  • OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 700/99

    Rückzahlung des Krankentagegeldes; Beendigung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 15 a AVB wirksam, weil dem Kläger im Bedingungswerk das Recht auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eingeräumt worden ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 752; OLG Koblenz VersR 2000, 1008).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2018 - 5 U 37/17

    Rückzahlung Krankentagegeld bei Bezug Berufsunfähigkeitsrente

    Die Bedingungen enthalten damit eine ausdrückliche Regelung, wonach der Rentenbezug als Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses vereinbart wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - IV ZR 67/96, VersR 1997, 481; OLG Oldenburg, VersR 2000, 752; OLG Köln, VersR 2005, 822; KG RuS 2017, 362) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird in den Bedingungen nur für den Fall des "Bezuges einer Rente aufgrund lediglich vermuteter Berufsunfähigkeit (z.B. § 2 Abs. 3 BUZ)" gemacht: dann endet das Versicherungsverhältnis nicht.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer

    Das genügt nicht, um eine bedingungsgemäß relevante Einschränkung der Erwerbsfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" anzunehmen (vgl. OLG Köln VersR 2005, 822).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    2.) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Beifügen von Belegen nicht als Formerfordernis für ein ordnungsgemäßes Gesuch bezeichnet und deshalb deren Fehlen als unschädlich bezeichnet, wenn die Formularangaben ohnedies glaubhaft waren (Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 WF 186/85 - FamRZ 1986, 372); nicht glaubhafte Belastungen hat es dann außer Betracht gelassen und vermutbare Bezüge - Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld - geschätzt (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2003 - 16 WF 177/02 - juris und vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - OLGR 2004, 188 = FamRZ 2004, 647 - Leitsatz).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.06.2011 - 8 O 10129/10

    Krankentagegeldversicherung: Rückgewähranspruch bei Versicherungsleistung trotz

    Der Bezug einer Rente führt in diesem Zusammenhang nur dann zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit, wenn dies in den Bedingungen ausdrücklich geregelt ist (BGH 30.6.2010 - IV ZR 163/09, VersR 2010, 1171; OLG Köln 22.12.2003 - 5 U 114/03, VersR 2005, 822).

    Die Klausel kann deshalb nur dann Bestand haben, wenn dem Versicherungsnehmer die Option offensteht, z.B. über eine Anwartschaftsversicherung, seine Ansprüche zu bewahren (BGH 22.1.1992 - IV ZR 59/91, VersR 1992, 477; BGH 27.2.2008 - IV ZR 219/06, VersR 2008, 628; OLG Köln 22.12.2003 - 5 U 114/03, VersR 2005, 822; OLG Karlsruhe 6.7.2006 - 12 U 89/06, VersR 2007, 51).

  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Aus der Tatsache, dass die Beklagte dem Kläger für den Fall des Bezugs einer Rente und der damit verbundenen Beendigung der Versicherungsfähigkeit bedingungsgemäß einen Anspruch auf eine Anwartschaftsversicherung einräumt, liegt noch keine (konkludente) Regelung über das Erlöschen der Leistungspflicht bei Rentenbezug vor (OLG Köln, VersR 2005, 822).
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OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2004,70147)
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