Rechtsprechung
OLG Köln, 02.05.2016 - 5 U 168/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Patienten zur Honorierung mangelhaften Zahnersatzes
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Patienten zur Honorierung mangelhaften Zahnersatzes
- rechtsportal.de
BGB § 628 Abs. 1 S. 2
Pflicht des Patienten zur Honorierung mangelhaften Zahnersatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.10.2015 - 3 O 381/13
- OLG Köln, 02.05.2016 - 5 U 168/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10
Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2016 - 5 U 168/15
Diese Rechtsprechung steht in Einklang mit der Wertung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.3.2011 - VI ZR 133/10 (abgedruckt in VersR 2011, 833 f.). - OLG Köln, 30.03.2015 - 5 U 139/14
Entfallen des Honoraranspruchs eines Zahnarztes wegen Behandlungsfehlern
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2016 - 5 U 168/15
Die Klägerin wendet sich in der Berufungsbegründung ohne Erfolg gegen die Rechtsprechung des Senats, nach der die Rückforderung eines von einem Patienten im Rahmen des Dienstvertrags an den Zahnarzt geleisteten Honorars nicht nur voraussetzt, dass die eingegliederte prothetische Versorgung infolge eines Behandlungsfehlers unbrauchbar ist, sondern auch, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Senatsbeschluss vom 30.3.2015 - 5 U 139/14, iuris Rdn 8). - LG Köln, 27.10.2015 - 3 O 381/13
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer zahnärztlichen …
Auszug aus OLG Köln, 02.05.2016 - 5 U 168/15
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Oktober 2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 381/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
- OLG Dresden, 05.06.2018 - 4 U 597/17
Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess
Denn für einen Wegfall des Interesses an der Leistung genügt es nicht, dass die Leistung objektiv wertlos ist, wenn der Patient sie gleichwohl nutzt (…vgl. nur BGH, Urt. v. 29.03.2011, Az. VI ZR 133/10, zit. nach juris; OLG Köln, Beschluss v. 23.05.2016, Az. 5 U 161/15, zit. nach juris; OLG Köln, Beschl. v. 02.05.2016, Az. 5 U 168/15, zit. nach juris).