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   OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18   

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https://dejure.org/2019,89181
OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18 (https://dejure.org/2019,89181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2019 - 5 U 171/18 (https://dejure.org/2019,89181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 5 U 171/18 (https://dejure.org/2019,89181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vergütung für die verlängerte Standzeit einer Baustelleneinrichtung

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtragsangebot umfasst auch bauzeitbedingte Mehrkosten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtragsangebot umfasst auch bauzeitbedingte Mehrkosten! (IBR 2022, 445)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Die vorbehaltlose Zahlung auf eine Rechnung enthält schon im Allgemeinen kein deklaratorisches oder tatsächliches Anerkenntnis hinsichtlich der Berechtigung der beglichenen Forderung (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2008, VIII ZR 265/07, Rn. 12 - Juris).
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Dabei ist in erster Linie von dem von den Parteien gewählten Wortlaut der Erklärung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2005, VIII ZR 136/04, Rz. 28 m. w. N. - Juris).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Bei der demnach erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien in Kenntnis der Regelungslücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2008, III ZR 79/07, Rz. 15 m. w. N. - Juris).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 222/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Nachtragsvereinbarungen - wie die Klägerin meint - inzident auf die Vergütungsregelung (1.2.6. oder 1.4.1.) des LV zum Vorhalten der Baustelleneinrichtung Bezug genommen haben, da in der Regel davon auszugehen ist, dass ein Auftragnehmer, der dem Auftraggeber ein Nachtragsangebot unterbreitet, letzterem damit ein abschließendes Angebot macht, das auch bauzeitbedingt entstandenen Mehrbedarf umfasst (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2016, 12 U 222/14, Rz. 51 m. w. N. - Juris).
  • BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17

    Gemischt-typischer Vertrag; Anwendbarkeit der VOB/B-Klausel über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Auch bei dieser Auslegung ist nicht am Buchstaben zu haften, sondern ein Sinn zu ermitteln, wie er sich für einen verständigen Empfänger der Erklärungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017, XII ZR 8/17, Rz. 30 m. w. N. - Juris).
  • OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09

    Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Insbesondere war die Revision - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die vom Senat beabsichtigte Auslegung des Bauwerkvertrages von einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2009 abweiche ( 14 U 45/09 ), in dem der dortige Senat die Ansicht vertreten haben soll, dass die "Ausführung der übertragenen Leistungen mit der Einrichtung der Baustelle beginnt, jedenfalls dann, wenn anschließend die Bauleistung startet" (Schriftsatz vom 26. November 2019, S. 5 = Bl. 1212 d. A.).
  • OLG Dresden, 11.01.2012 - 13 U 1004/11

    Nachtragsforderung wird durch Bezahlung nicht anerkannt!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Dahingestellt bleiben kann vorliegend, ob besondere Umstände im Zusammenhang mit der Zahlung geeignet sein könnten, ein Anerkenntnis zu begründen (vgl. hierzu: OLG Dresden, Urteil vom 11. Januar 2012, 13 U 1004/11, Rz. 26).
  • KG, 28.10.2003 - 7 U 191/03

    Öffentlicher Bauauftrag: Eigene Position für Bauzeitverlängerung keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des KG Berlin (Urteil vom 28. Oktober 2003, 7 U 191/03 - Juris) beruft, wonach eine Bauzeitverlängerung keine Bedarfsposition darstelle, sondern einfach so entstehe, weswegen es keines Abrufs bedürfe, lässt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
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