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KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugabe; Unzulässige Ankündigung; Werbung; Batterien ; Lebenslanger Batterienwechsel; Nebenleistung
- Judicialis
ZugabeVO § 2 Abs. 1 Satz 1; ; ZugabeVO § 1 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZugabeVO § 2 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 1
Ankündigung einer Zugabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 102 O 13/97
- KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 554
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.05.1991 - I ZR 172/89
One for Two - Verbotene Nebenleistung
Auszug aus KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Diese Begründung ist dahin zu ergänzen, dass die Art und der erkennbare wirtschaftliche Sinn des Angebots (BGH GRUR 1988, 321, 322 - Zeitwertgarantie) sowie die Art der Werbung (BGH GRUR 1991, 933, 934 - One for Two) bei der Beurteilung einer Zugabe als Nebenleistung eine Rolle spielen (…Köhler/Piper, UWG, § 1 ZugabeVO, Rdnr. 3). - BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89
Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung
Auszug aus KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Zwar können nach diesem Verständnis auch bisher nicht verbreitete Erscheinungsformen handelsüblich sein, soweit es sich um wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklungen handelt (BGH GRUR 1991, 862, 863 - Rückfahrkarte). - BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
Kopplung im Kaffeehandel
Auszug aus KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Die angesprochenen Verkehrskreise, auf deren Verständnis abzustellen ist (BGH GRUR 1971, 582, 583 - Kopplung im Kaffeehandel), verstehen das Angebot der Antragsgegnerin nach Auffassung des Senates dahingehend, dass zu der Hauptware (Uhr) die Batterien "lebenslang" ohne besondere Berechnung zugegeben werden. - BGH, 11.05.1989 - I ZR 132/87
Vertrauensgarantie; Werbung mit unbeschränktem Umtausch- oder Rückgaberecht
Auszug aus KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Zugabe kann in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise jeder wirtschaftliche Vorteil sein, der nicht als Teil der Hauptleistung angesehen wird, weil er über das üblicherweise Gewünschte und Erwartete hinausgeht und nicht durch die vertraglich vereinbarte Gegenleistung, hier den Kaufpreis für die Uhren, ausgeglichen ist (BGH GRUR 1989, 697, 698 - Vertrauensgarantie). - BGH, 08.10.1987 - I ZR 44/86
Zeitwertgarantie; Rückkauf des verkauften Fahrzeugs zu einem bestimmten Preis als …
Auszug aus KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Diese Begründung ist dahin zu ergänzen, dass die Art und der erkennbare wirtschaftliche Sinn des Angebots (BGH GRUR 1988, 321, 322 - Zeitwertgarantie) sowie die Art der Werbung (BGH GRUR 1991, 933, 934 - One for Two) bei der Beurteilung einer Zugabe als Nebenleistung eine Rolle spielen (…Köhler/Piper, UWG, § 1 ZugabeVO, Rdnr. 3).