Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.12.2001

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   OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01   

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https://dejure.org/2002,10281
OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01 (https://dejure.org/2002,10281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2002 - 5 U 51/01 (https://dejure.org/2002,10281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2002 - 5 U 51/01 (https://dejure.org/2002,10281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb einer Eigentumswohnung mittels Finanzierung durch zwei Bausparverträge und eines Vorausdarlehens sowie mittels Eintragung einer Grundschuld; Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verletzung von Aufklärungspflichten und Beraterpflichten; Arglistige Täuschung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Zur Aufklärung über die Risiken der vom Kunden beabsichtigten Verwendung des Darlehens ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 1992, 879, 880; BGH NJW 1991, 693).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objektes über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie ein zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken solcher Projekte hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat (BGH NJW-RR 1992, 879, 880).

    Eine hierdurch veranlaßte Einflußnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (BGH WM 1992, 901, 905).

    Weil die Haftung aus c.i.c. ihre Wertungsgrundlage im Vertrauensprinzip hat, ist zum anderen auch eine erkennbar nach außen in Erscheinung tretende Übernahme von Funktionen des Vertreibers erforderlich (BGH, WM 1992, 901, 905).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Dabei ist es unerheblich, ob bestimmte Beleihungsgrenzen eingehalten werden und in welchem Umfang der Kredit durch das Grundpfandrecht gesichert ist (vgl. BGH NJW 2000, 2352, 2354).

    Demnach richtet sich die Beurteilung auch im vorliegenden Fall nach dem Grundsatz, dass zu den vom Kreditinstitut zu tragenden Risiken nicht die Beurteilung gehört, ob die vom Käufer geschuldeten "Gesamtkosten" in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objektes stehen (BGH NJW 2000, 2352 f.).

    Ein derartiges auffälliges Mißverhältnis ist aber erst dann gegeben, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH NJW 2000, 2352, 2353).

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Der Vertrieb der Darlehen betrifft die Beklagte ausschließlich in ihrer Rolle als Kreditgeberin, geht also nicht darüber hinaus (vgl. OLG Köln, WM 2000, 2139, 2142).

    Es gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Kreditgebers, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Erwerbs durch den Interessenten für diesen von sich aus zu prüfen, wenn nicht der Kunde um eine entsprechende Beratung bittet (OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Frankfurt WM 2002, 1281 ff.).

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Auch der von den Klägern angeführte Gesichtspunkt einer heimlichen Schmiergeldzahlung, welche ein Verschulden bei Vertragsschluß darstellen könnte, paßt ebensowenig auf den vorliegenden Fall wie die angeführte Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 962 ff. und BGH NJW 2001, 1065 ff.).
  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Grundsätzlich geschieht die Bonitätsprüfung und die Prüfung ausreichender Sicherheit ausschließlich im Interesse der Bank (BGH NJW 1992, 1820).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2001 - 23 U 130/00

    Haftung einer Bank aus der Finanzierung eines Immobilienerwerbs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Es gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Kreditgebers, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Erwerbs durch den Interessenten für diesen von sich aus zu prüfen, wenn nicht der Kunde um eine entsprechende Beratung bittet (OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Frankfurt WM 2002, 1281 ff.).
  • OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88

    Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Wenn die Kläger eine Beratung durch die Beklagte gewünscht hätten, dann hätten sie das mit ihr besonders vereinbaren müssen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1990, 878).
  • OLG München, 12.10.2000 - 19 U 4455/99

    Aufklärungspflichten einer Bank bei vermitteltem Immobilienkredit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Denn nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG wird der Kreditvertrag trotz seines Mangels gültig, wenn der Verbraucher das Darlehen empfängt oder den Kredit in Anspruch nimmt, was hier unstreitig der Fall war (vgl. OLG München, WM 2001, 1215, 1218).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 113/00

    Schmiergeldzahlungen an Verhandlungsvertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Auch der von den Klägern angeführte Gesichtspunkt einer heimlichen Schmiergeldzahlung, welche ein Verschulden bei Vertragsschluß darstellen könnte, paßt ebensowenig auf den vorliegenden Fall wie die angeführte Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 962 ff. und BGH NJW 2001, 1065 ff.).
  • BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01
    Der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG steht nicht entgegen, dass in § 3 des Darlehensvertrages nur die tatsächliche Auszahlung des Kreditvertrages, nicht bereits aber der Kreditvertrag selbst,von den grundpfandrechtlichen Sicherungen abhängig gemacht wird (vgl. BGH, ZIP 2002, 476, 477).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

  • OLG München, 19.04.2000 - 15 U 5324/99

    Haftung der Bank für unrichtige Angaben eines Finanzierungsvermittlers

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 125/03
    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).
  • OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Abhängigmachen der Finanzierung eines

    Es bedarf letztlich auch keiner Entscheidung, ob mit dem OLG Hamm (Urteil vom 14. November 2002, Az: 5 U 51/01) angenommen werden kann, eine Zinssubvention habe bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise lediglich die für die Finanzierungsvermittlung geleistete verdeckte Innenprovision wieder ausgeglichen, sodass sie aus Sicht der Kläger im Ergebnis allenfalls zu einer Verteuerung des Kaufpreises der erworbenen Wohnung geführt haben mag.
  • OLG Hamm, 08.01.2004 - 5 U 101/03
    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 106/03
    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 92/03
    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 116/03
    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).
  • OLG Celle, 22.12.2003 - 3 W 63/03

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der

    Sie betrifft vielmehr die Rentabilität des Objekts und damit das allgemeine Risiko des Klägers (vgl. OLG Hamm vom 14. November 2002 - 5 U 51/01) der seinerseits und in eigener Verantwortung Werthaltigkeit und Ertragskraft des Objekts zu prüfen hat.
  • KG, 30.10.2007 - 17 U 10/07
    Insoweit handelt es sich vielmehr um Maßnahmen der internen Kalkulation, die übliche wirtschaftliche Vorgänge darstellen und nicht etwa zu - besondere Aufklärungspflichten auslösenden - Interessenkollisionen führen ( OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01 ; OLG Celle, Urteil vom 28.06.2006 - 3 U 252/05 - S. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01   

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https://dejure.org/2001,22358
OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01 (https://dejure.org/2001,22358)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2001 - 5 U 51/01 (https://dejure.org/2001,22358)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 5 U 51/01 (https://dejure.org/2001,22358)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Grob fehlerhaft ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verhalten des Arztes, das eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt, und das aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil es einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).

    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGHZ 138, 1, 6 f.; BGH VersR 1997, 315, 316; VersR 1999, 231, 232; VersR 2000, 1146, 1148; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Dem Grundsatz, dass die Wahl der Therapie nach ärztlichem Beurteilungsermessen aufgrund der Gegebenheiten des konkreten Behandlungsfalles und der Erfahrung des Arztes und der Geschicklichkeit in der Behandlungsmethode zu erfolgen hat (BGH NJW 1982, 2121; NJW 1988, 763; NJW 1988, 1516), mithin ein Entscheidungsspielraum des Arztes besteht, kommt besondere Bedeutung zu bei einer Erkrankung, die als unheilbar gilt und bei der die Forschungsansätze für die Behandlung der Erkrankung weit auseinander laufen, wie dies bei AIDS zumindest damals der Fall war.
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGHZ 138, 1, 6 f.; BGH VersR 1997, 315, 316; VersR 1999, 231, 232; VersR 2000, 1146, 1148; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGHZ 138, 1, 6 f.; BGH VersR 1997, 315, 316; VersR 1999, 231, 232; VersR 2000, 1146, 1148; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGHZ 138, 1, 6 f.; BGH VersR 1997, 315, 316; VersR 1999, 231, 232; VersR 2000, 1146, 1148; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Grob fehlerhaft ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verhalten des Arztes, das eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt, und das aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil es einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80

    Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Dem Grundsatz, dass die Wahl der Therapie nach ärztlichem Beurteilungsermessen aufgrund der Gegebenheiten des konkreten Behandlungsfalles und der Erfahrung des Arztes und der Geschicklichkeit in der Behandlungsmethode zu erfolgen hat (BGH NJW 1982, 2121; NJW 1988, 763; NJW 1988, 1516), mithin ein Entscheidungsspielraum des Arztes besteht, kommt besondere Bedeutung zu bei einer Erkrankung, die als unheilbar gilt und bei der die Forschungsansätze für die Behandlung der Erkrankung weit auseinander laufen, wie dies bei AIDS zumindest damals der Fall war.
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Grob fehlerhaft ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verhalten des Arztes, das eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt, und das aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil es einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGHZ 138, 1, 6 f.; BGH VersR 1997, 315, 316; VersR 1999, 231, 232; VersR 2000, 1146, 1148; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
    Grob fehlerhaft ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verhalten des Arztes, das eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt, und das aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil es einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428; BGH-Report 2001, 683; 2001, 684 f.; 2001, 687).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

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