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OLG Bremen, 20.06.2005 - 5 U 56/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 12.08.2004 - 6 O 426/04
- OLG Bremen, 20.06.2005 - 5 U 56/04
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus OLG Bremen, 20.06.2005 - 5 U 56/04
Daher bedarf es für die Klageänderung in zweiter Instanz weder der Einwilligung des Gegners oder der Feststellung der Sachdienlichkeit ( § 533 Nr. 1 ZPO ) noch des Vorliegens der Voraussetzungen des § 533 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2004, 2152 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] ). - BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses
Auszug aus OLG Bremen, 20.06.2005 - 5 U 56/04
Es liegt insoweit weder ein Verfahrensfehler des Landgerichts vor ( § 531 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ), noch ist dargetan, dass das Landgericht einen Gesichtspunkt erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat und dass dies mitursächlich dafür war, dass der Kläger das Bestehen des jetzt behaupteten Erfahrungssatzes erst in zweiter Instanz vorgetragen hat ( § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ; zur Ergänzung des Tatbestandes dieser Regelung um die Voraussetzung der Ursächlichkeit der fehlerhaften Rechtsansicht des erstinstanzlichen Gerichts für das Verlagern des Parteivorbringens in die Berufungsinstanz vgl. BGH, WM 2004, 2213 ff. [BGH 19.02.2004 - III ZR 147/03] ).
- LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04 Eine Aufklärungspflicht könnte sich mithin nur dann ergeben, wenn es zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Kapitalanlage kommt, dass die Bank zum Zeitpunkt der Kreditvergabe von einer die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreitenden Übervorteilung des Käufers ausgehen musste (OLG Celle vom 28. September 2005, Az.: 3 U 103/05, Seite 8; OLG Naumburg vom 15. September 2005, Az.: 5 U 41/04; OLG Oldenburg vom 29. September 2004, Az.: 5 U 56/04, Seite 9; OLG Celle vom 3. März 2004, Az.: 3 U 275/03, Seite 9).
Selbst Verstöße gegen Banken- und bausparkassenrechtliche Vorschriften - wie sie im ... & ... -Bericht nachträglich attestiert werden - begründen keine Aufklärungspflicht (OLG Odelburg vom 29. September 2004, Az.: 5 U 56/04; OLG Hamm vom 8. März 2004, Az.: 5 U 117/03).