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OLG Koblenz, 25.10.2012 - 5 U 593/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Fahrradunfall, Auffahrunfall, Haftungsverteilung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2012 - 5 U 593/12
Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; BGH VersR 1998, 474, 475). - BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87
Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem
Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2012 - 5 U 593/12
Es kommt also für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH VersR 1988, 1238, 1239 m.w.N.). - BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67
Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2012 - 5 U 593/12
Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; BGH VersR 1998, 474, 475).