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   OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10   

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https://dejure.org/2010,56340
OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10 (https://dejure.org/2010,56340)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.10.2010 - 5 U 820/10 (https://dejure.org/2010,56340)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 5 U 820/10 (https://dejure.org/2010,56340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten; Anforderungen an die Detailplanung durch den Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Detailplanung durch den Architekten; Umfang und Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Detailplanung für Selbstverständlichkeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wann kann auf Detailplanung verzichtet werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Detailplanung erfordert intensivere Bauüberwachung durch den Architekten! (IBR 2012, 339)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10
    Da der Klägerin aus der Natur der Sache heraus niemals eine Kostenvorschussforderung, sondern stets nur eine Schadensersatzforderung zustehen konnte, bildete diese von vornherein den Streitgegenstand sowohl der Klage als auch des vorgeschalteten Beweisverfahrens (BGH NJW 2001, 374 gemäß juris Rn 11; BGH BauR 2004, 1477 gemäß juris Rn. 17; OLG Celle BauR 2010, 1613 gemäß juris Rn. 100).

    Gründe für die Zulassung der Revision bestehen nicht; die von den Beklagten in den Vordergrund gerückte Frage, ob die Inanspruchnahme eines Architekten auf Kostenvorschuss als Schadensersatzbegehren verstanden werden darf, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach positiv beantwortet (BGH NJW 2001, 374 gemäß juris Rn. 11; BGH BauR 2004, 1477 gemäß juris Rn. 17).

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10
    Die Beklagten haften neben den beiden als Gesamtschuldner (BGH NJW 1965, 1175, 1176; BGH NJW 1969, 653, 654).
  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10
    Die Beklagten haften neben den beiden als Gesamtschuldner (BGH NJW 1965, 1175, 1176; BGH NJW 1969, 653, 654).
  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10
    Da der Klägerin aus der Natur der Sache heraus niemals eine Kostenvorschussforderung, sondern stets nur eine Schadensersatzforderung zustehen konnte, bildete diese von vornherein den Streitgegenstand sowohl der Klage als auch des vorgeschalteten Beweisverfahrens (BGH NJW 2001, 374 gemäß juris Rn 11; BGH BauR 2004, 1477 gemäß juris Rn. 17; OLG Celle BauR 2010, 1613 gemäß juris Rn. 100).
  • OLG Koblenz, 16.01.2008 - 1 U 1753/05

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauhandwerker bei teilweiser

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2010 - 5 U 820/10
    Soweit sich diese Leistungen in einer fehlerhaften Bauausführung niedergeschlagen haben, ist dafür allein und ohne Weiteres ein finanzieller Ausgleich zu erbringen (BGH NJW 2001, 374 gemäß juris Rn. 12; OLGR Koblenz 2008, 495 gemäß juris Rn. 43).
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