Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.07.1997 - 5 UE 3780/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 KAG HE
Gemeindlicher Kostenerstattungsanspruch für Reparatur eines Wasserhausanschlusses - Verantwortlichkeit der Gemeinde für den Schaden
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 69
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 01.02.2007 - III ZR 289/06
Immobilien - Wasserversorgung: Inhaber des Hausanschlusses
Zu solchen Unterhaltungsaufwendungen gehören auch die zur Erhaltung der Rohrleitung in gebrauchsfähigem Zustand und zur Beseitigung von Schäden erforderlichen Kosten (vgl. VGH Kassel NVwZ 1988, 754; KStZ 1998, 179; OVG Münster NWVBL 1993, 419, 420;… Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 1999, § 10 KAG NW Rn. 23; Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand Oktober 2006, § 42 Anm. 3.2.4). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05
Immobilien - Kostentragung für verstopfte Abwasserleitung
Nimmt man an, dass den Grundstückseigentümer die Kostenlast für notwendige Unterhaltungsarbeiten am Grundstücksanschluss schon dann trifft, wenn sich die Arbeiten - ohne dass ein Sonderinteresse des Eigentümers erforderlich ist - aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben (…so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 143/96 -, zit. nach JURIS für einen allgemeinen Erstattungsanspruch; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17. März 2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822;… Urt. v. 31. Mai 1990 a.a.O.; vgl. weiter VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, 180;… Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22), kann ein Kostenersatzanspruch zwar ebenfalls entfallen, wenn diese Arbeiten auf einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zurechenbaren Umstand zurückzuführen sind.Allerdings muss dann auch feststehen, dass die Körperschaft insoweit verantwortlich ist (so VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997, a.a.O.;… noch enger Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22).
- VG Potsdam, 17.10.2012 - 8 K 1055/10
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Maßnahme nur deswegen notwendig geworden ist, weil die Gemeinde oder ein von ihr beauftragter Dritter die ihr obliegenden Leitungs- oder Straßenbauarbeiten schlecht oder unter Missachtung der Regeln der Baukunst hat ausführen lassen (VGH Kassel, Urteil vom 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, NVwZ-RR 1999, 69;… Kluge, a.a.O., Rz. 80).Dabei entfällt der Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde bzw. des Einrichtungsträgers nur dann, wenn feststeht, dass die Gemeinde bzw. der Einrichtungsträger für die Ursache der Maßnahme verantwortlich ist (VGH Kassel, Urteil vom 17. Juli 1997, a.a.O., 70).
- VG Wiesbaden, 21.10.2011 - 1 K 754/10
Hausanschlusskosten
Der Kostenerstattungsanspruch einer Gemeinde für die Neuanbindung eines Hausanschlusses entfällt, wenn die Maßnahme deshalb notwendig wurde, weil die Gemeinde zuvor ihr obliegende Leitungs- und Straßenbauarbeiten schlecht hat ausführen lassen (im Anschluss an HessVGH, Urt. v. 17.07.1997 - 5 UE 3780/96).Nach ständiger Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, entfällt aber der Kostenerstattungsanspruch, selbst wenn die Notwendigkeit einer Veränderungsmaßnahme, wie vorliegend, zu bejahen ist, dann, wenn die Maßnahme deshalb notwendig wurde, weil die Gemeinde zuvor ihr obliegende Leitungs- oder Straßenbauarbeiten schlecht - etwa unter Missachtung der Regeln der Baukunst - hat ausführen lassen, wenn also feststeht, dass die Gemeinde für die Ursache der Maßnahme verantwortlich ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. vom 17.07.1997 - 5 UE 3780/96 -, Juris Rn.25).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
Festsetzungsverjährung für Kostenerstattungsanspruch - Frist - Eingang der …
Die Berechenbarkeit ist erst dann gegeben, wenn die letzte Unternehmerrechnung vorliegt (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 10 a Anm. 6 a; Hess.VGH, Urteil vom 17.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, NVwZ-RR 1999, 69; Urteil vom 4.6.1980 - V OE 77/77 -, DÖV 1982, 127; Niedersächs.OVG, Beschluss vom 17.3.2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822;… a.A. Driehaus/Dietzel, aaO, § 10 RdNr. 51, wonach auf den Zeitpunkt der technischen Fertigstellung bzw. der Abnahme abzustellen sei). - VG Minden, 30.07.2008 - 11 K 696/08
Öffentliche Abwasserleitung
Soweit es in einer späteren Entscheidung vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.5.1978 - II A 1429/76 - KStZ 1979, 134 = Gemeindehaushalt 1979, 70; aA wohl: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1984 - 3 A 33/83 -, KStZ 1985, 33 und VGH Kassel, Urteil vom 7.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, ausgeführt hat, dass ein Sondervorteil des Grundstückseigentümers nicht gegeben sei, wenn die Gemeinde sich entschließe, ihre Abwasserbeseitigungspflicht anders zu erfüllen, z.B. bei der Ersetzung der vorhandenen Mischkanalisation durch eine Trennkanalisation, und hierdurch neue Grundstücksanschlüsse erforderlich werden, betrifft dies ersichtlich nur die Fälle, in denen nicht zugleich ein Austausch der Grundstücksanschlussleitungen aufgrund eines Verschleißes geboten war. - VG Minden, 30.07.2008 - 11 K 887/08 Soweit es in einer späteren Entscheidung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.5.1978 - II A 1429/76 - KStZ 1979, 134 = Gemeindehaushalt 1979, 70; aA wohl: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1984 - 3 A 33/83 -, KStZ 1985, 33 und VGH Kassel, Urteil vom 7.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, ausgeführt hat, dass ein Sondervorteil des Grundstückseigentümers nicht gegeben sei, wenn die Gemeinde sich entschließe, ihre Abwasserbeseitigungspflicht anders zu erfüllen, z.B. bei der Ersetzung der vorhandenen Mischkanalisation durch eine Trennkanalisation, und hierdurch neue Grundstücksanschlüsse erforderlich werden, betrifft dies ersichtlich nur die Fälle, in denen nicht zugleich ein Austausch der Grundstücksanschlussleitungen aufgrund eines Verschleißes geboten war.
- VG Minden, 30.07.2008 - 11 K 888/08 Soweit es in einer späteren Entscheidung vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.5.1978 - II A 1429/76 - KStZ 1979, 134 = Gemeindehaushalt 1979, 70; aA wohl: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1984 - 3 A 33/83 -, KStZ 1985, 33 und VGH Kassel, Urteil vom 7.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, ausgeführt hat, dass ein Sondervorteil des Grundstückseigentümers nicht gegeben sei, wenn die Gemeinde sich entschließe, ihre Abwasserbeseitigungspflicht anders zu erfüllen, z.B. bei der Ersetzung der vorhandenen Mischkanalisation durch eine Trennkanalisation, und hierdurch neue Grundstücksanschlüsse erforderlich werden, betrifft dies ersichtlich nur die Fälle, in denen nicht zugleich ein Austausch der Grundstücksanschlussleitungen aufgrund eines Verschleißes geboten war.
- VGH Hessen, 21.03.2012 - 5 A 2248/11
Hausanschlusskosten
Wird aber die Maßnahme nur deshalb notwendig, weil die Gemeinde zuvor ihr obliegende Leitungs- oder Straßenbauarbeiten schlecht - etwa unter Missachtung der Regeln der Baukunst - hat ausführen lassen, so steht dies einem Kostenerstattungsanspruch entgegen (vgl. Urteile des Senats vom 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, HSGZ 1998, 113 = NVwZ-RR 1999, 69; vom 13. Dezember 1993 - 5 UE 5/90 - vom 1. April 1987 - 5 OE 99/83 -, HessVGRspr 1987, 73 und vom 16. September 1987 - 5 UE 1041/87 -, HessVGRspr 1988, 23). - VG Minden, 30.07.2008 - 11 K 889/08 Soweit es in einer späteren Entscheidung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.5.1978 - II A 1429/76 - KStZ 1979, 134 = Gemeindehaushalt 1979, 70; aA wohl: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1984 - 3 A 33/83 -, KStZ 1985, 33 und VGH Kassel, Urteil vom 7.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, ausgeführt hat, dass ein Sondervorteil des Grundstückseigentümers nicht gegeben sei, wenn die Gemeinde sich entschließe, ihre Abwasserbeseitigungspflicht anders zu erfüllen, z.B. bei der Ersetzung der vorhandenen Mischkanalisation durch eine Trennkanalisation, und hierdurch neue Grundstücksanschlüsse erforderlich werden, betrifft dies ersichtlich nur die Fälle, in denen nicht zugleich ein Austausch der Grundstücksanschlussleitungen auf Grund eines Verschleißes geboten war.
- VG Minden, 30.07.2008 - 11 K 890/08
- VG Minden, 30.07.2008 - 11 K 891/08
- VG Frankfurt/Main, 12.04.2002 - 6 E 2695/99
Kostentragungspflicht für Reparaturen einer Wasserversorgungsleitung
- VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 6 E 754/03
- VG Hannover, 26.02.2010 - 1 A 2670/09
Unterhaltung des Grundstücksanschlusses im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
- VG Wiesbaden, 30.05.2012 - 1 K 614/11
Hausanschlusskosten bei notwendiger Reparatur
